Gruppenvergewaltigung im Urlaubsparadies
Frau an Strandpromenade von sieben Männern vergewaltigt - erstes Urteil gesprochen

Gibt es jetzt Gerechtigkeit?
Insgesamt sieben Männer sollen eine 19-Jährige vergangenen Sommer auf Sizilien vergewaltigt haben. Einer von ihnen gibt sogar in einer Chat-Nachricht an einen Freund zu, dass die junge Frau mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war. Jetzt muss der 18-Jährige ins Gefängnis.
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Überwachungskameras nehmen Gruppenvergewaltigung auf
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Der Verurteilte war zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt. Daher entscheidet ein Jugendstrafgericht über die Zukunft des Angeklagten: Der junge Mann muss für acht Jahre und acht Monate in Haft. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige im Juli 2023 an der Vergewaltigung beteiligt war. Grundlage für das Urteil ist die Chat-Nachricht und Aufnahmen von Überwachungskameras. Der heute 18-Jährige kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Im Video: Horror-Coach wegen Vergewaltigung vor Gericht
Politiker forderte chemische Zwangskastration
Das Opfer erzählt vor Gericht, dass sie ihre späteren Vergewaltiger zunächst in einem Lokal getroffen hat. Zusammen sind sie durch die Stadt gezogen und zum Strand gelaufen. Auch Drogen und Alkohol sind an dem Abend im Spiel. Dann endet der lustige Abend plötzlich: Auf der Strandpromenade der Insel-Hauptstadt sollen sieben Männer die Italienerin vergewaltigt haben. Während der Tat schreit die junge Frau immer wieder „basta“, zu Deutsch: „Schluss!“ Fußgänger entdecken die Italienerin nach der Tat am Straßenrand und bringen sie in ein Krankenhaus.
Bereits nach wenigen Stunden werden die ersten vier Verdächtigen festgenommen, später auch die anderen. Inzwischen sind sie alle in Haft. Der Prozess gegen die anderen mutmaßlichen Täter soll im nächsten Monat beginnen.
Der Gruppenvergewaltigung auf Sizilien schlägt in Italien Leiterin hohe Wellen. Der rechtspopulistische Politiker Matteo Salvini fordert in der Vergangenheit daher eine drastische Maßnahme: eine chemische Zwangskastration für Vergewaltiger. Von solchen Mitteln spricht das Gericht aber nicht. (jsi, mit dpa)