Tarnung als Unfall flog auf
Mutter mischte tödlichen Schlafmittel-Cocktail für ihr Kind - fünfeinhalb Jahre Haft

Weil ihre 22 Monate alte Tochter nicht schlafen wollte, griff eine 29-jährige Mutter zu drastischen Mitteln: Sie verabreichte dem Kind einen Cocktail aus Milch und für Kinder nicht zulässigen Schlaftabletten – eine tödliche Mischung. Nun fiel das Urteil gegen die junge Mutter am Frankfurter Landgericht.
Kind schläft nicht, Mutter ist überfordert
Sie hat ihr eigenes Kind getötet: Fünfeinhalb Jahre Haft verhängte der Richter am Dienstag gegen die Mutter aus Frankfurt-Bonames. Die Mutter war für ihre Tat im Dezember 2021 zunächst wegen heimtückischen Mordes angeklagt, nun wurde der Mordvorwurf vom Gericht fallengelassen. Das Gericht sprach sie am Ende nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Die Mutter habe fahrlässig gehandelt, so Richter Jörn Immerschmidt. Sie sei aufgrund ihrer schweren Biografie zum einen eine „liebevolle Mutter“, aber auch zu einer „rücksichtslosen, ich-bezogenen Person“ geworden, so der Richter. Die Mutter sei laut Urteil mit ihren beiden Töchtern überfordert gewesen, ihre schwierige Vergangenheit habe dazu beigetragen.
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Extrem lebhaftes Kind liegt plötzlich tot im Elternbett
Die Nerven lagen blank an dem Dezemberabend in der Wohnung in Frankfurt-Bonames. Das Kind kam nicht zur Ruhe, wollte nicht schlafen. Um selbst zur Ruhe zu finden, rührte die 29-jährige Mutter ihrer 22 Monate alten Tochter ein Beruhigungsmittel unter die Abendmilch. Durch ihre eigenen Tablettenabhängigkeit verfügte die Mutter über diese für Kinder tödlichen Mittel. Das Mädchen starb wenig später im Bett der Eltern.
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Mutter wollte Tat wie Unfall aussehen lassen
Dem Vater des Kindes verschwieg die 29-Jährige die Gabe der Tabletten. Um die Schuld am Tod des Kindes zu vertuschen, soll die Mutter die Leiche des Kindes in eine Schublade gesteckt haben und die Kommode umgeworfen haben. Eine Panikreaktion – so urteilte das Gericht.
Doch die Panik und auch das Geständnis der Frau während des Prozesses schützte sie nicht vor einer Haftstrafe: „Sie sind nicht nur moralisch verantwortlich für den Tod des Kindes. Auch gesetzlich galten Sie als Garant für die Einhaltung ihrer Fürsorgepflicht“, sagte der Richter. Im Strafmaß sei man aufgrund des Geständnisses hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von siebeneinhalb Jahren Haft zurückgeblieben.
Der Kindsvater hatte sich nach der Tat von der Verurteilten getrennt. (gmö, mit dpa)