Das müssen Urlauber jetzt wissenRisikogebiet, Reisehinweis, Reisewarnung: Was bedeutet was?
Nachdem der Tourismus wegen der Corona-Pandemie ab Mitte März auf der ganzen Welt weitestgehend zum Stillstand gekommen war, haben viele Länder ihre Grenzen mittlerweile wieder für Urlauber geöffnet. Doch angesichts steigender Infektionszahlen warnt das Auswärtige Amt vor einigen beliebten Urlaubszielen. Spanien – inklusive Mallorca – wurde bereits zum Risikogebiet erklärt. Für Teile Bulgariens und Rumäniens gilt eine Reisewarnung. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen den verschiedenen Warnstufen? Was Urlauber jetzt dringend wissen sollten, haben wir im Video zusammengefasst.
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Risikogebiet
Welche Regionen oder Länder als Risikogebiet gelten, legt das Robert-Koch-Institut gemeinsam mit dem Gesundheits- und dem Innenministerium fest. Eines der wichtigsten Kriterien dafür, ob eine Region als Risikogebiet eingestuft wird, ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen. Liegt diese klar über der Grenze von 50 Personen je 100.000 Einwohner, kann eine solche Warnung ausgesprochen werden.
Wer aus einem Risikogebiet aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich beim Gesundheitsamt melden und sich in häusliche Quarantäne begeben. Zudem sind Einreisende verpflichtet, einen Corona-Test zu machen.
Hinweise des Auswärtigen Amts bilden wichtige Richtlinien
Für Reisende und Reiseveranstalter stellen die Reise- und Sicherheitshinweise, die vom Auswärtigen Amt kommen, eine wichtige Richtlinie dar. In diesen warnt das Amt vor Krisenherden weltweit und gibt für jedes Land Reise- und Sicherheitshinweise, die ständig aktualisiert werden. Die Einschätzungen des Auswärtigen Amts zu etwaigen Gefahren in den Reiseländern bilden dabei auch eine Vorgabe für Stornierungsbedingungen und gesetzliche Ansprüche etwa bei Pauschalreisen, die Verbraucher im Zweifel geltend machen können.
Reisehinweis
Am 15. Juni stufte die Bundesregierung die Reisewarnung für für fast 30 europäische Staaten zu Reisehinweisen herab. Diese Reisehinweise befinden sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amts, wo sich Urlauber über alle Risiken eines Aufenthalts der jeweiligen Länder erkundigen können. Mit den Reisehinweisen erfahren sie etwa, welche Einreisebestimmungen und Zollvorschriften gelten oder welche medizinischen Hinweise und strafrechtlichen Vorschriften es im Land gibt. Dem Reisenden ist es dann selbst überlassen, worauf er sich einlassen will. Kurz gesagt bedeutet das: Urlaub auf eigene Gefahr.
Gut zu wissen: Reisehinweise haben keinen Einfluss auf die Reisebedingungen der Tourismusindustrie, sie sind rein informativ.Durch sie haben Urlauber in der Regel keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung einer Reise.
Sicherheitshinweise
Neben Reisehinweisen gibt das Auswärtige Amt auch Sicherheitshinweise. Mit diesen informiert es Reisende über aktuelle Risiken in einem Land. Je nach Einschätzung der Sicherheitslage empfiehlt das Auswärtige Amt, Reisen entweder einzuschränken oder ganz auf sie zu verzichten. Sicherheitshinweise sind rechtlich allerdings nicht bindend und wirken sich daher noch nicht direkt auf die Stornierungsbedingungen von Urlaubsreisen aus.
Reisewarnung - die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amts
Anders sieht es mit der Reisewarnung aus, die die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amts darstellt. Reisewarnungen gibt das Amt nur heraus, wenn es davon ausgeht, dass mit der Reise eine konkrete Gefahr für Gesundheit und Leben einhergeht. Das Auswärtige Amt hat am 17. März dieses Jahres wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal überhaupt eine weltweite Reisewarnung für sämtliche „nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland“ ausgesprochen.
Diese Reisewarnung lautete wie folgt:
"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. (...) Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt."
Diese Warnung gilt für die meisten Länder weiterhin – noch mindestens bis zum 31. August. Sie betreffen dabei jedoch nur Reisen von Deutschland ins Ausland. Beschränkungen bei der Einreise nach Deutschland werden auf Basis von EU-Empfehlungen vom Bundesinnenministerium angeordnet und von der Bundespolizei kontrolliert.
Eine Reisewarnung ist jedoch kein Reiseverbot, sondern lediglich eine Empfehlung. Auch bei einer geltenden Reisewarnung sind Reisen in andere Länder, die ihre Grenzen bereits geöffnet haben, möglich und erlaubt.
Kostenfreie Stornierung bei Reisewarnung möglich
Bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amts können Verbraucher ihre gebuchte Pauschalreise kostenfrei stornieren. Reiseveranstalter sind daran rechtlich gebunden. Dies gilt auch bei sogenannter „höherer Gewalt“, etwa durch Naturkatastrophen oder gewalttätigen Unruhen. Sowohl Reiseveranstalter als auch Reisende können den Vertrag nach dieser Vorschrift kündigen.
Für Urlauber, die individuell gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht hier nicht. Eine geltende Reisewarnung ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass beispielsweise gebuchte Flüge nicht stattfinden können. Storniert die Airline den Flug von sich aus, muss sie das Geld für die Tickets zurückzahlen.
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TVNOW-Doku: Was wir aus der Krise lernen
Welche Lehren können wir aus der bisher größten Krise der Nachkriegszeit ziehen? Wir haben mit Experten gesprochen. War der Staat zu inkonsequent? Wurden die Schulen zu schnell geschlossen? Was tun gegen das Hamsterchaos? Und was ist der tatsächliche Grund, dass tausende Urlauber auf der ganzen Welt gestrandet sind? Sehen Sie hierzu die TVNOW-Doku: "Was wir aus der Krise lernen".


