Arzt in Berlin vor Gericht
Killer-Kardiologe versteckt sich vor Kameras

Er wollte wohl Gott spielen und soll dabei zwei Menschen getötet haben – um über den Todeszeitpunkt entscheiden zu können. Mit diesen Vorwürfen muss sich ein Facharzt der Berliner Charité seit Dienstag (17. Oktober) vor Gericht auseinandersetzen.
Bei der Anklageverlesung zwinkert der Todesarzt Bekannten im Zuschauerraum zu
Zu Beginn des Prozesses betreten die Angeklagten den Gerichtssaal – normalerweise. Der Todesarzt lässt sich beim Prozessauftakt aber nicht vorführen. Er betritt den Saal erst, als Kameras nicht mehr erlaubt sind. Während die Staatsanwaltschaft die Anklage verliest, bleibt er locker und entspannt – zwinkert Bekannten im Zuschauerraum sogar zu. Dem Kardiologen wird zweifacher Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.
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Bei der mitangeklagten Krankenschwester sehen die Ankläger keine Mordmerkmale – sie steht wegen Beihilfe zum Totschlag in einem Fall vor Gericht und wirkt dabei deutlich angespannter als der Hauptangeklagte. Gemeinsam sollen sie für den Tod eines 73-Jährigen verantwortlich sein. Dessen Frau ist als Nebenklägerin zum Auftakt nicht vor Gericht. Ihre Anwältin sagt im RTL-Interview: „Es ist schwer für sie. Das ist wirklich etwas, was man nicht leicht wegsteckt.“
Kardiologe soll bewusst über Leben und Tod entschieden haben
Die Patientenakten des heute 56-jährigen Kardiologen wirken wie eine Chronik des Todes. Im November 2021 soll er eine eigentlich gelingende Reanimation abgebrochen haben. Dazu habe er vier Krankenschwestern angewiesen, die Maßnahmen an dem 73-jährigen Patienten einzustellen. Von seiner Mitangeklagten soll der Kardiologe dann verlangt haben, dem Patienten eine tödliche Dosis eines Sedierungsmittels zu spritzen. Als der wider Erwarten überlebt, habe der 56-Jährige selbst die tödliche Dosis gesetzt.
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Im Juli 2022 soll er außerdem eine 73-Jährige getötet haben – ebenfalls mit einer Überdosis Sedierungsmittel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Wehrlosigkeit seiner Opfer bei beiden Taten ausgenutzt zu haben. Der Arzt soll aus eigensüchtigen Motiven über den Zeitpunkt des Todes seiner Patienten entschieden haben. Seit Mai 2023 sitzt der Angeklagte in U-Haft.
Aufgeflogen dank Whistleblower-System
Dass der Killer-Kardiologe der Charité überhaupt aufgeflogen ist, liegt am Whistleblower-System der Klinik. Dort können anonyme Hinweise auf Fehlverhalten abgegeben werden. Dass ein solcher Hinweis die Staatsanwaltschaft auf die Spuren des Hauptangeklagten gebracht hat, bestätigt auch die Charité selbst.
Ob der Kardiologe neben den beiden verhandelten Todesfällen noch weitere Patienten auf dem Gewissen hat, soll ein gesondertes Verfahren klären. Beim Prozessauftakt am Dienstag schweigt er zu den Vorwürfen. Über seinen Anwalt lässt er aber verkünden, dass er sich bei künftigen Verhandlungstagen erklären will.