Absage trotz gesetzlichem Anspruch?! Mit diesen Tipps erhöhen Sie die Chancen auf einen Kita-Platz
Mit diesen Tipps kommen Sie doch noch an einen Kita-Platz für Ihr Kind.
Seit zehn Jahren gibt es den Anspruch auf einen Kitaplatz – doch lange nicht alle Kinder bekommen auch wirklich einen Platz. Wie Sie Ihre Chancen erhöhen und welche Alternativen es sonst noch gibt, erklären wir hier.
Es gibt eine große Betreuungslücke
Obwohl rund 50 Prozent der Eltern von unter dreijährigen Kindern hierzulande sich eine Betreuung wünscht, werden nur 35,5 Prozent dieser Kinder dann auch wirklich betreut. Das zeigt eine Studie des Familienministeriums, die der dpa vorliegt. Es gibt also ganz klar eine sogenannte Betreuungslücke, gibt auch Familienministerin Lisa Paus zu. Regional herrschen große Unterschiede - während in einigen Orten sich Familien eine Wunschkita aussuchen können, gibt’s in anderen Regionen gar keine Betreuungsmöglichkeiten.
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Kinderbetreuung rechtzeitig beantragen
Wenn Sie Ihr Kind ab einem Jahr betreuen lassen möchten, sollten Sie sich frühzeitig um einen Platz bewerben. Haben Sie eine Wunscheinrichtung, können Sie sich teils direkt dort anmelden. Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugendamt anmelden.
Auf den Websites der meisten Jugendämter finden Sie Kita-Formulare zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Anmelden können Sie sich dort sechs Monate bevor Sie einen Betreuungsplatz brauchen. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Kitabesuch sollten Sie das Formular abschicken. Ansonsten kann es passieren, dass Sie zu diesem Termin nicht berücksichtigt werden.
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Je nachdem, wo sich die für Sie zuständige Behörde befindet, gibt es unterschiedlich lange Bearbeitungszeiträume. Fixe Termine, an denen Sie sich orientieren können, existieren leider nicht. In der Regel erhalten Sie jedoch einige Wochen vor dem geplanten Besuch im Kindergarten einen entsprechenden Bescheid.
Was passiert bei einer Absage für den beantragten Kitaplatz?
Wer eine Ablehnung für seinen Wunsch-Kindergartenplatz bekommt, sollte nicht verzweifeln. Die zuständigen Träger kommen in der Regel mit einem anderen Angebot auf Sie zu, allerdings kann die neue Kita weiter weg liegen.
Zumutbarkeit
Die Fahrtzeit zur Betreuungseinrichtung Ihres Kindes darf bis zu 25 Minuten betragen. Kleinere Umwege müssen Sie also in Kauf nehmen, um Ihre Kinder betreuen zu lassen.
Bedarf
Je nach Arbeitssituation muss der Betreuungsplatz für Ihr Kind für mindestens 20 Stunden in der Woche bestehen. Arbeiten Sie in Vollzeit besteht in der Regel ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in einem Umfang von etwa 45 Stunden.
Tagesmutter
Den Verweis auf eine Tagesmutter oder einen Tagesvater müssen Sie nur dann akzeptieren, wenn die frühkindliche Förderung sichergestellt ist. Denn es geht im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nicht nur um die bloße Beaufsichtigung.
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Kitaplatz einklagen
Sobald Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie gerichtlich dagegen vorgehen. Je nach Bundesland müssen Sie zunächst Widerspruch einlegen. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens überprüft die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat, Ihre eigene Entscheidung erneut.
Lese-Tipp: Deutlich mehr Gerichtsverfahren wegen Kita-Rechtsanspruchs
Es kommt relativ selten vor, dass sich an der ursprünglichen Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens etwas ändert. Wichtig ist hier: Fristen beachten – meist einen Monat.
Erhalten Sie eine erneute Ablehnung, können Sie klagen. Weil es schnell gehen muss, sollten Sie auf jeden Fall das Eilverfahren beantragen. Hier gibt es meist innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung.
Private Kita
Erhalten Sie in der städtischen Einrichtung keinen Platz für Ihr Kind, so können Sie sich nach Alternativen umsehen. Wichtig ist, dass Sie sich bemühen, die Kosten möglichst gering zu halten.
Zahlen Sie beispielsweise für ein Jahr, in dem die Unterbringung in der städtischen Kita nicht möglich ist, 2.000 Euro zusätzlich für die Betreuung, können Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde diesen Betrag in Rechnung stellen. Dabei handelt es sich aus rechtlicher Sicht um einen sogenannten Kostenerstattungsanspruch.
Diese Möglichkeit steht Ihnen in jedem Fall zu, egal ob Sie arbeiten gehen oder nicht.
Verdienstausfall geltend machen
Besonders in ländlichen Regionen ist die Auswahl an Betreuungseinrichtungen nicht so groß. Stehen Ihnen weder eine städtische Kita, noch eine private Betreuung zur Verfügung und sollten Sie deswegen einen neuen Job nicht annehmen können, können Sie klagen.
Um diesen sogenannten Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten und zugleich eine Arbeitsstelle aufgrund des fehlenden Betreuungsplatzes abgesagt haben. Kommen diese beiden Faktoren zusammen, so stehen Ihre Chancen vor Gericht gut.
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