CDU-Abgeordneter klagt erfolgreich vor Bundesverfassungsgericht
Per Eilantrag: Umstrittenes Heizungsgesetz gestoppt

Noch vor der Sommerpause sollte im Bundestag das umstrittene Heizungsgesetz verabschiedet werden. Daraus wird jetzt nichts. Denn ein CDU-Abgeordneter hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet – mit Erfolg.
Antrag auf eine einstweilige Anordnung
Der Beschluss ist für Freitag geplant, jetzt gerätscht CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann mit seinem Eilantrag in letzter Sekunde dazwischen. Und das verschafft vor allem eins: Zeit.
Denn der Antrag untersagt dem Bundestag über das umstrittene Gesetz abschließend zu beraten und darüber abzustimmen. Eine Ausnahme davon gebe es nur, wenn der Gesetzentwurf dem Abgeordneten mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Dafür ist es jetzt zu knapp, die parlamentarische Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli. Das Gesetz noch schnell durchwinken, geht also nicht.
SPD kalt erwischt
Die Genossen der SPD feierten am Mittwochabend beim Partei-Sommerfest. Doch dann blinkte bei allen die Eilmeldung zum Gesetzes-Aus auf. Die SPD-Spitze um Mützenich, Bas, Scholz und Klingbeil sowie deren Sprecher zogen sich sofort zurück. Die Stimmung beim Sommerfest könnte schlechter nicht enden.
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Merz: Karlsruher Heizungsurteil ist schwere Niederlage für Regierung
Einer wusste es von Anfang an. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hat den Stopp der Heizungsgesetz-Abstimmung durch das Bundesverfassungsgericht als „schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz“ gewertet. „Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben“, sagte der CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur. „Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag. Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen.“