Diese Details sickern nach der Einigung nun durchBis zu 70 Prozent Förderung, Umlage für Mieter: Was SIE jetzt über das Heizungsgesetz wissen müssen!
Was lange währt, wird dann irgendwann doch gut? Die Fraktionsspitzen der Ampel haben sich nun auf Details im Heizungsgesetz geeinigt. Offiziell sind sie noch nicht verkündet, aber Details sickern langsam durch. Und die betreffen Mieter und Hausbesitzer!
Das ist für Mieter wichtig!
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, soll die Modernisierungsumlage auf 10 Prozent erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Die „Leitplanken“ sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird.
Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon werden dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, wie es hieß. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.
Achtung Hausbesitzer: Wer saniert, kann bis zu 70 Prozent Förderung bekommen!
Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß.
Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.
Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben.
Zudem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden können.
Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor, durch verschiedene Klimaboni.
Was ist mit funktionierenden Gasheizungen?
Funktionierende Gasheizungen sollen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen.
Von 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent „grüne Gase“ eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.
Beratung wird Pflicht!
Ab Januar 2024 sollen Anbieter von Gasheizungen nur nach einer verpflichtende Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen - so steht es im „Leitplanken“-Papier.
Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden
Die Ampel will das sogenannte Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte „Leitplanken“ - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.
Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor, konkret bis 2028. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Bestandskunden auf klimaneutrale Heizungen umstellen. Allerdings ist das eng an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.
Neubauten in Neubaugebieten müssen ab 2024 bereits mit Wäremepumpen, Ökogas oder ähnlichem beheizt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
Lese-Tipp: Fernwärmepläne der Kommunen: Wie die Heizungslage in Ihrer Region aussieht
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