Ein absoluter Wohnalbtraum!

Nach heftigem Sturm lässt Annes Vermieter sie - wortwörtlich! - im Regen stehen

Die schlimmen Stürme im Frühjahr haben Mieterin Anne Leibold das Dach über dem Kopf weggefegt. Ihr Wohnalbtraum beginnt, als der Regen durch den Rest ihres Dachs fließt und die Offenbacher Wohnung mit Wasser füllt. Wie ihr Vermieter regierte oder besser nicht reagierte - und welche Rechte Mieter in solchen Situationen haben – im Video.

Das Wasser läuft noch immer die Wände herunter

Der Regen hat einige Spuren in der Mietwohnung von Anne Leibold hinterlassen. Bei Regen läuft das Wasser noch immer die Wände herunter: „Es ist so nass, dass man hier die Tapete in einem Stück von der Wand entfernen könnte. Und wenn man das anfasst, sind die Hände komplett feucht." So zu wohnen ist kein Zustand für die Offenbacherin.

Anfang April löste das Dach der 32-Jährigen einen Großeinsatz aus. Durch die starken Stürme stürzte das Dach des Mehrfamilienhauses auf einen Parkplatz und demolierte mehrere Autos. Die Feuerwehr und das technische Hilfswerk waren stundenlang im Einsatz.

Der Sturm im April hat das Dach des Offenbacher Mehrfamilienhauses abgerissen.
Kein schützendes Dach mehr: Die Wände in Annes Offenbacher Mietswohnung sind auch Wochen nach dem Sturm noch triefnass.
rtl.de

Selbst die Matratze ist nass und stinkt

Unmittelbar nach dem Sturm wendete Anne sich an ihren Vermieter, der das Dach notdürftig decken ließ. Für mehr hat es nicht gereicht, denn es sei schwierig, an Handwerker zu kommen, so der Vermieter. "Die Wohnung stand unter Wasser, das Wasser lief herunter aufs Laminat über die Steckdosen. Die Wände waren komplett durchnässt. Die Matratze war schon feucht geworden und hat unerträglich gestunken", berichtet Mieterin Anne im RTL-Interview.

Lese-Tipp: Vermieter lässt Haus abreißen, obwohl Mieter noch darin wohnen

Für sie ist die Wohnung nicht mehr zumutbar: "Von Wohnqualität möchte ich derzeit nicht sprechen. Es ist alles nass, es stinkt. Man macht sich Sorgen um die Gesundheit, dass man irgendwann krank wird."

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Hier bekommen Mieter Hilfe

Der Mieterbund rät in solchen Fällen, sich an professionelle Ratgeber zu wenden. Dafür müssen Betroffene allerdings Mieter im Mieterbund werden: "Die Mieterin hat viele Rechte: Als erstes hat sie einen Anspruch auf die Mängelbeseitigung, dann kann sie die Miete kürzen - und wenn der Vermieter immer noch nicht in die Gänge kommt, kann sie auf Mängelbeseitigung klagen", so Eva-Maria Winckelmann, Landesverbandsdirektorin des hessischen Mieterbunds.

Lese-Tipp: Mieter-Rechte: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Aufgrund ihrer Rechte zahlt Anne aktuell keine Miete mehr. Zwischenzeitlich hat der Vermieter das Dach zwar decken lassen, doch nach den Erfahrungen möchte die 32-Jährige aus dem Haus ausziehen. (hdi/xsh)