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Katastrophenfall

Der Katastrophenfall wird dann ausgerufen, wenn Schadensereignisse die Unversehrtheit zahlreicher Menschen gefährden. Die Ausrufung hat juristische Folgen.

Katastrophenfall picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker | Heiko Becker

Katastrophen sind unerwartete Schadensereignisse, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen bedrohen. Die normalerweise vorgehaltene Gefahrenabwehr durch Organe wie die Polizei reicht im Katastrophenfall nicht mehr aus. Zusätzliche Ressourcen müssen mobilisiert werden. Der Staat nutzt zur Katastrophenabwehr alle Mittel des Katastrophenschutzes. Das Vorgehen unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland erklären die Bundesländer den Katastrophenfall.

Wann wird ein Katastrophenfall ausgerufen?

Katastrophenfälle können ein gesamtes Bundesland oder nur eine bestimmte Stadt betreffen. Letzteres ist zum Beispiel bei Ereignissen wie Waldbränden oder Hochwasser der Fall. Das Oderhochwasser im Jahr 1997 führte beispielsweise zur regionalen Ausrufung des Katastrophenfalls. Lokale Einsatzkräfte zur Gefahrenbeseitigung reichten damals nicht. Der ausgerufene Katastrophenfall ermöglichte die Mobilisierung nationaler Unterstützung. Massive Einsätze der Bundeswehr und Allgemeinbevölkerung wehrten die Katastrophe ab. Betreffen Katastrophenfälle mehr als ein Bundesland, kann sich die Katastrophenabwehr auf Bundesebene verlagern. Die Bundesregierung beruft sich in solchen Fällen auf Notstandsgesetze. Artikel 25 des Grundgesetzes beschreibt diesen speziell für den Verteidigungsfall im Rahmen militärischer Angriffe vorgesehenen Vorgang unter dem Stichwort des Katastrophennotstands.

Kann der Katastrophenfall Gesetze verändern?

Ausgerufene Katastrophenfälle haben finanzielle und juristische Folgen. Das Katastrophenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslands tritt im Katastrophenfall in Kraft. Die Befugnisse der Behörden sind in Katastrophenfällen weiter gefasst als gewohnt. Die Grundrechte der Bevölkerung treten in den Hintergrund. Dies kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das persönliche Freiheitsrecht betreffen. Die informationelle Selbstbestimmung und Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses können eingeschränkt werden. Weitere Beschneidungen betreffen die Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Gewährleistung des Eigentums.

Katastrophenfall in Bayern: Corona-Krise 2020

Ministerpräsident Markus Söder rief im Rahmen der Corona-Krise am 16.03.2020 den Katastrophenfall für Bayern aus. Die Befugnisse der Behörden wurden dadurch erweitert. Jeder Bürger wurde zur Katastrophenabwehr verpflichtet. Die Ausrufung ermöglichte landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Infektionen, die in einem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen wurden. Zuvor hatte die deutsche Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder Beschlüsse zu bundesweiten Maßnahmen abgesegnet, um das Coronavirus einzudämmen. Söder berief sich bei der Ausrufung des Katastrophenfalls und der Verhängung von Ausgangsbeschränkungen auf die Sonderposition Bayerns, die durch die Grenzlage zum stark von der Pandemie betroffenen Österreich erklärbar sei.