Viele Eltern wünschen sich Off-Label-Impfung
Kinder unter 12 Jahren gegen Corona impfen lassen: Ist das legal?
Für das Immunsystem der Kleinsten keine Bedrohung
Der Herbst ist da, Schulen und Kitas sind geöffnet. Bislang sind 70,5 Prozent der Menschen über 12 Jahren in Deutschland geimpft (Stand 16.9.) - für eine Impfung von Kindern unter 12 Jahren fehlt bislang eine Zulassung der Europäische Arzneimittel-Agentur EMA und dafür gibt es auch keine Empfehlung der Stiko. Mediziner, Behörden und die Wissenschaft betonen aufgrund der Datenlage: Für das Immunsystem der Kleinsten stellt Sars-CoV-2 keine Bedrohung dar. Viele Eltern wollen aber auch ihre Kinder unter 12 Jahren geimpft wissen - und das ist auch möglich und legal, wenn sie einen Arzt dafür finden. Allerdings müssen dafür Bedingungen erfüllt sein.
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Die Motive dafür sind unterschiedlich
Auf Nummer sicher gehen, Long Covid verhindern, wieder ein ganz normales Leben führen - die Motive dafür, auch für Kinder unter 12 Jahren eine Impfung mit Biontech, Astrazeneca und Co. zu wollen, sind unterschiedlich. Die Zahlen zu schweren Erkrankungen, komplizierten Verläufen, Krankenhauseinweisungen zeigen allerdings sehr deutlich: Für Kinder ist das Virus in der Regel nicht gefährlich. Auch die Stiko hob in ihrer Begründung für die Empfehlung einer Impfung ab 12 Jahren hervor, dass die Möglichkeit zur vollen Teilhabe am Sozialleben dafür sehr wichtig war.
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Therapiefreiheit des Arztes erlaubt Off-Label-Verwendungen
Ist es denn dann so einfach möglich, sein Kind impfen zu lassen, wenn es noch nicht das in der EMA-Zulassung angegebene Mindestalter von 12 Jahren erreicht hat? „Ja, das nennt man dann Off-Label-Verwendung“, erklärt Arzt und Medizinexperte Dr. Christoph Specht auf RTL-Anfrage. „Das ist quasi eine Impfung außerhalb des Etiketts, also außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs.“ Eine Impfung oder Medikamente allgemein werden von der EMA nach Prüfung der Studien für einen bestimmten Zweck zugelassen, darin ist auch das Alter enthalten. Im Rahmen der sogenannten Therapiefreiheit könne ein Arzt entscheiden, ein bestimmtes Medikament, also auch einen Impfstoff, anzuwenden, so Specht. Dabei kommt es durchaus auch zu Komplikationen, wie zum Beispiel im Falle des Magenmedikamentes Cytotec, das zur Weheneinleitung benutzt wurde.
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Erhebliches Risiko für den impfenden Arzt
Die Ärzte haben beim Off-Label-Einsatz vom Impfstoffen und Medikamenten eine erhöhte gesetzliche Aufklärungspflicht, die auch die entfernt liegendsten möglichen Risiken für Nebenwirkungen und Impfschäden beinhaltet. „Die Haftung liegt dabei beim Arzt“, erklärt uns Rechtsanwältin Nicole Mutschke. Es gebt zwar ein paar rechtliche Auswegsmöglichkeiten für den Arzt. Aber bei einem Kind unter 12 Jahren hält die Anwältin es für schwierig, dass er aus der Haftung herauskomme. Auch die Beweislast für die hinreichende Aufklärung liege dabei beim Arzt, so Mutschke. Außerdem sei die schriftliche Einwilligung möglichst beider Sorgeberechtigten vonnöten. Für Ärzte stellt eine Off-Label-Impfung also ein erhebliches Risiko dar. (ija)
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