Ihm wurde mit dem Tod gedroht
Moderator Jan Böhmermann kritisiert im "NSU 2.0"-Prozess die Justiz
Der Fernsehmoderator Jan Böhmermann sagte am Montag im Frankfurter Landgericht als Zeuge im „NSU 2.0“-Prozess aus. Im Zuge der Verhandlung hat er die Ermittlungen der Justiz im Fall der "NSU 2.0"-Drohschreiben kritisiert. Es sei zwar schön, dass ein Angeklagter ermittelt sei und vor Gericht stehe, sagte er. Doch interessanter und produktiver wäre es, gegen die Strukturen im Hintergrund vorzugehen.
Böhmermann hatte – wie zahlreiche Prominente - Drohschreiben erhalten. Darin wurde er mit dem Tode bedroht und als "Volksschädling" beschimpft.
54-Jähriger aus Berlin soll Drohbriefe verfasst haben
In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft einem 54-Jährigen Mann aus Berlin unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit "NSU 2.0" unterzeichnet - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Böhmermann kritisiert Behörden
Böhmermann legte weitere Drohmails vor, die denen, die dem Angeklagten zugeschrieben werden, in Sprache und Inhalt ähnelten. Solche Drohungen kämen von Menschen, die sich im Internet anonym zu temporären Netzwerken zusammenschliessen würden und gemeinsam Daten sammelten, um diese für Drohungen zu verwenden. "Das ist ja nicht ein einzelner Mensch, der das macht", sagte der 41-Jährige. Den Tätern gehe es darum, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen und nach innen Respekt zu gewinnen. Die Strafverfolgungsbehörden hätten nicht die analytischen Fähigkeiten, die Strukturen aufzudecken. Er hoffe, dass sich das ändert.
Der Angeklagte sei nach seiner Einschätzung kein ganz großer Fisch, "sonst säße er nicht hier", sagte Böhmermann. Er selbst habe sich unter anderem in einer Fernsehsendung im Jahr 2018 mit dem Thema auseinandergesetzt, für die sein Team aufwendig recherchiert habe. Der Angeklagte hat in dem Prozess bestritten, die Schreiben verfasst zu haben. (dpa)