"Pickel am Po" reiche nicht
Kommt die Notfall-Gebühr für Eltern bei unnötigen Fällen? Bundesregierung äußert sich zur Forderung!

Wer unnötig zum Kinderarzt geht, soll blechen! Die Notfallversorgung sei nicht für den „Pickel am Po“ da, so Kinderärzte-Präsident Thomas Fischbach. Notaufnahmen und Notdienste in Deutschland sind chronisch überlastet. Fischbach sieht die Eltern stärker in der Verantwortung – und fordert eine Notfallgebühr. So solle der Missbrauch der Ressourcen gestoppt werden. Was die Bundesregierung zu dem Vorschlag sagt.
Fischbach: Notfallversorgung nur für Notfälle!
Angesichts knapper Ressourcen in der Notfallversorgung fordert der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, in bestimmten Fällen eine Eigenbeteiligung für Eltern.
„Die Notfallversorgung muss auf Notfälle konzentriert werden und nicht für die Pickel am Po der Kinder, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit haben und mit denen man dann am Wochenende beim Notdienst aufschlägt“, sagte Fischbach der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Für solche Fälle hielte ich eine Eigenbeteiligung der Versicherten für absolut sinnvoll.“
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Gebühren können bei echten Notfällen erstattet werden
Die knappen Ressourcen würden immer wieder von nicht dringend handlungsbedürftigen Fällen in Anspruch genommen. Er fügte hinzu: „Bei echten Notfällen können die Kosten erstattet werden, das ließe sich mit wenig Aufwand umsetzen.“
Die Pläne der Regierungskommission für eine Reform der Notfallversorgung gehen Fischbach nicht weit genug. „Bisher klingt es zu sehr nach: Kommt alle zu uns, die ihr mühselig und beladen seid, wir werden euch helfen!“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Zwar seien die von der Kommission vorgeschlagenen Notfallzentren für Kinder „wünschenswert“, doch fehle es für eine flächendeckende Einrichtung an Kinder- und Jugendärzten.
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Was sagt die Bundesregierung zu der Forderung?
Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich zurückhaltend zu dem Vorschlag einer Sondergebühr für Eltern, die ihre Kinder ohne akuten Bedarf zum ärztlichen Notdienst bringen. Eine Ministeriumssprecherin verwies am Montag in Berlin auf die Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung, die eine Regierungskommission zu Jahresbeginn vorgelegt hatte. Darin sei eine „Strafgebühr“ nicht vorgesehen, betonte die Sprecherin von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Krankenhausgesellschaft gegen Notfallgebühr für Eltern
Der Vorschlag einer Sondergebühr für Eltern stößt auch bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf Ablehnung. „Wir brauchen nicht immer wieder neue Vorschläge, die finanzielle Hürden vor der Inanspruchnahme einer Notfallversorgung aufbauen“, erklärte DKG-Chef Gerald Gaß. Notwendig sei stattdessen eine funktionierende Patientenberatung und Steuerung, um echte Notfälle von Bagatellerkrankungen zu unterscheiden.
Gaß bemängelte, auch lange Wartezeiten bei den niedergelassenen Ärzten würden viele Eltern zum Aufsuchen der Notfallstrukturen veranlassen. (dpa/sli)