Es geht um Millionen!
"Kleines Vermögen": Erstes Zwischenurteil für Niki Laudas Witwe Birgit im Erbschaftsprozess
Sie stand nicht in seinem Testament – nun kämpft die letzte Ehefrau von Rennsport-Legende Niki Lauda (†70) in zwei Verfahren um ihren Pflichtanteil vom Erbe. Es gehe um ein „kleines Vermögen“, heißt es.
Zwei Verfahren laufen parallel vor Gericht
Birgit Lauda war von 2008 bis zum Tod Laudas im Jahr 2019 die Frau an der Seite des Rennfahrers. Sie spendete ihm eine Niere, als seine versagte. Mit ihr hatte Niki Lauda noch im Alter von 60 Jahren Zwillinge bekommen. Und sie blieb an seiner Seite bis zu seinem Tod. Doch die Privatstiftung, die den immensen Nachlass des früheren Rennfahrers verwaltet, will ihr kein Geld auszahlen – weil sie nicht im Testament stehe. Sie sollte gar für erbunwürdig erklärt werden. Gegen die Stiftung und für ihren Pflichtteil zog die Witwe vor Gericht.
Nach einem ersten Pflichtteilprozess, der von Birgit Lauda in einem weiteren Verfahren gegen die „Lauda-Verlassenschaft“ angestrebt worden war, ist das Landgericht für Zivilrechtssachen in Wien nun zu einem ersten Zwischenurteil gekommen. Dies sei zwar laut Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig, stärke der 44-Jährigen allerdings den Rücken.
Im Video: Lauda-Witwe soll für erbunwürdig erklärt werden!
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Ist Birgit Lauda erbwürdig?
Der Mitteilung nach sei in dem Fall gegen die „Verlassenschaft“ (sinngemäß etwa „Nachlass“) österreichisches Recht anwendbar: „Weiter wurde festgestellt, dass die Klägerin dem Grunde nach pflichtteilsberechtigt und insbesondere nicht erbunwürdig ist.“
Über die genaue Höhe könne allerdings erst nach Rechtskraft im weiteren Verfahren (das gegen die Privatstiftung des Verstorbenen) entschieden werden. Eine Entscheidung wird im Sommer erwartet. Dann erst könne final verhandelt werden. Die Bunte hatte im April berichtet, dass es bei ihrem Pflichtanteil am Erbe um ein Vermögen zwischen 20 und 50 Millionen Euro gehen könnte. (vne)