Corona-RegelnNiederlande sind Hochinzidenzgebiet: Das müssen Reisende jetzt wissen

junge Frau mit rosa Schirm balanciert ueber Buhnen, Niederlande, Zeeland, Breskens | young woman with pink umbrella balancing on spur dikes, Netherlands, Zeeland, Breskens | Verwendung weltweit
Auf einen Urlaub in den Niederlanden sollten deutsche Urlauber in den nächsten tagen besser verzichten.
picture alliance / blickwinkel/E, E. Teister

Nach der Einstufung der Niederlande als Corona-Hochinzidenzgebiet ab Dienstag nach Ostern soll die Einhaltung der Testpflicht durch Stichprobenkontrollen der Polizei überprüft werden. Das hat Auswirkungen auf Urlauber, aber auch auf viele Pendler im Grenzgebiet. Wir erklären, was Sie jetzt wissen müssen.
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Reisende müssen negativen Coronatest nachweisen

Ab Dienstag gelte bei der Einreise aus dem Nachbarland die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises, teilte die nordrhein-westfälische Staatskanzlei am Sonntag in Düsseldorf mit. Der Test dürfe höchstens 48 Stunden alt sein. Für Pendler, die wegen Beruf, Studium oder Ausbildung regelmäßig die Grenze überqueren, sei ein negativer Test 72 Stunden gültig. Diese Gruppe muss sich bis zu zwei Mal pro Woche testen lassen.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte, nach der Einstufung der Niederlande müsse der Grenzverkehr auf das Notwendige reduziert werden. „Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung“, sagte er. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern sei eine Lösung gefunden, die der pandemischen Lage und der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werde. Die Grenze zwischen NRW und den Niederlanden ist 400 Kilometer lang. Zehntausende pendeln zur Arbeit über die Grenze.

Appell: "Bleiben Sie zu Hause"

Laschet und der niederländische Regierungschef Mark Rutte hatten bereits am Karfreitag vor grenzüberschreitendem Reiseverkehr an Ostern gewarnt. „Bleiben Sie zu Hause. Verzichten Sie auf Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland“, hatten sie in einer gemeinsamen Erklärung an die Bürger appelliert.

Zusätzlich zur Testpflicht gibt es eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf der Internetseite www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Davon ausgenommen sind Durchreisende und Menschen, deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden dauert.

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Quelle: dpa/ rtl.de