Freundin im Blumenladen erschossenEx-DSDS-Kandidat Patrick H. muss lebenslang hinter Gitter

ARCHIV - 30.10.2019, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Der Angeklagte wartet mit seinem Anwalt Rüdiger Spormann (5.v.l.) darauf, das Richter Rainer Drees (l) den Prozess eröffnet. Im Prozess um den Mord an einer jungen Frau in einem Blumenladen in Neuss wird am 04.12.2019 das Urteil gegen den 32-jährigen Angeklagten erwartet. Zuvor müssen allerdings noch die Schlussvorträge gehalten werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Prozess um Mord in Blumenladen endet
rwe axs aka, dpa, Roland Weihrauch

Er erschoss seine Ex-Freundin mit mehreren Schüssen - mitten in einem Blumenladen. Patrick H. (32), der 2008 Kandidat bei "Deutschland sucht den Superstar" war, muss für die Tat lebenslang ins Gefängnis. Er hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte ihn wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch.

Ex-DSDS-Kandidat Patrick H.: Ex-Freundin mit vier Schüssen ermordet

Patrick H. passte seine Ex-Freundin vor ihrer Wohnung ab. Unter Waffengewalt zwang er sie, mit ihm in ihre Wohnung zu gehen und ein letztes Mal Sex mit ihm zu haben. Constanze K. versuchte noch, sich in einen Blumenladen zu flüchten. Dort wurde sie von ihrem Ex-Freund mit einem Revolver 37050er Magnum mit vier Schüssen getötet.

Verurteilter schrieb nach der Tat WhatsApp-Nachricht an Mutter des Opfers

Bis zuletzt hatte sich Patrick H. krude Ausreden einfallen lassen. Geschossen habe nicht er, sondern Unbekannte, denen er Geld geschuldet hätte, sagte er in seinen letzten Worten. Dem widersprach die Staatsanwaltschaft. "Da war kein anderer Mann, weit und breit nicht", sagte der Staatsanwalt.

Außerdem sendete er der Mutter des Opfers offenbar nach der Tat noch eine WhatsApp-Nachricht. "Damit ihr seht, wie es ist, seine einzige Tochter zu verlieren", soll darin gestanden haben, wie die "Rheinische Post" berichtet.

"Die Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens und die Tat tragen Sie selbst", sagte der Vorsitzende Richter in Richtung des Verurteilten. Das Landgericht Düsseldorf stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ging damit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

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Im Video: Patrick H. vor Gericht

Ex-DSDS-Kandidat Patrick H. versuchte nach der Tat, sich umzubringen

Nach den Schüssen warf sich der Angeklagte in Tatortnähe vor einen Güterzug. Er wurde von dem Zug erfasst, verlor dabei beide Beine und ist nun auf einen Rollstuhl angewiesen.

Die Tatwaffe sei dort gefunden worden, wo er sie laut Zeugen hingeworfen habe.

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