Nach Tiergarten-Urteil

Bundesregierung weist russische Diplomaten aus

Kay Nietfeld
Die russische Botschaft in Berlin. Foto: Kay Nietfeld/dpa
deutsche presse agentur

Das Urteil im Berliner Tiergarten-Mord hat offenbar nicht nur persönliche Konsequenzen für den Täter, sondern auch für mehrere russische Botschaftsangehörige. Denn die neue Bundesregierung hat als Folge dessen zwei Diplomaten zu „unerwünschten Personen“ erklärt. Ein solcher Schritt kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich.

Tiergarten-Mord als Auslöser

Als Konsequenz aus dem Berliner Mordurteil weist die Bundesregierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft aus Deutschland aus. Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew am Mittwoch bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt erklärt worden, sagte Außenministerin Annalena Baerbock.

Hintergrund ist die lebenslängliche Haftstrafe, zu der ein Russe am Morgen verurteilt wurde, weil er einen Georgier im Berliner Tiergarten erschossen hatte. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 56 Jahre alte Russe am 23. August 2019 den Georgier erschossen, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte. Er wurde von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft.

Diplomatische Konsequenzen wahrscheinlich

Die de facto Ausweisung der beiden russischen Diplomaten ist die nächste Eskalationsstufe im schwelenden Streit zwischen Russland und er EU. Denn wie die Staatsanwaltschaft betonte, gehe man davon aus, dass der Mord von der russischen Staatssicherheit in Auftrag gegeben wurde.

Der russische Botschafter, Sergej Netschajew, nannte das Mordurteil hingegen „politisch motiviert“. „Wir halten dieses Urteil für nicht objektiv, für eine politisch motivierte Entscheidung, die die ohnehin nicht einfachen russisch-deutschen Beziehungen weiter ernsthaft belastet.“ (dpa, sst)

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