Lebenslange Haft nach tödlichen Schüssen
Tiergarten-Mord: Berliner Gericht spricht Russen schuldig

Mehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Georgier tschetschenischer Abstammung mitten in Berlin ist ein 56-jähriger Russe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach den Angeklagten am Mittwoch im sogenannten Tiergartenmord-Prozess des Mordes schuldig. Mehr dazu in Kürze hier.
Gericht überzeugt, dass Russe Georgier im Berliner Tiergarten erschossen habe

Die Richter folgten mit dem Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Zu den näheren Hintergründe der Tat sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi zum Auftakt der Urteilsbegründung noch nichts. „Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagte Arnoldi aber.
Allerdings ist das Gericht davon überzeugt, dass es sich bei dem angeklagten Russen um einen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB handelt, dem weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet werden.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 56 Jahre alte Russe am 23. August 2019 den Georgier erschossen, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte. Er wurde von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft.
Täter schmiss Beweise in die Spree - Polizeitaucher fanden dort die Tatwaffe
Nach RTL-Informationen gab es zwei Zeugen, die die dafür sorgten, dass Vadim K. schon 15 Minuten nach der Tat gefasst werden konnte. Der Täter habe sich nach der Tat in ein Gebüsch begeben. Dort soll er die Klamotten gewechselt, sich rasiert und einen Anglerhut aufgesetzt haben. Er ging dann quasi als Tourist aus dem Gebüsch heraus. Er warf alles Übrige in die Spree.
Ein Polizist ist dann in die Spree gesprungen. Er hat Kleidung und ein Fahrrad herausfischen können. An der Kleidung wurden Schmauch- und Blutspuren gefunden. Drei Stunden später fanden Polizeitaucher auch die Tatwaffe.
Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Mord im Auftrag des russischen Staates geschah
Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hatte der Russe im Auftrag staatlicher Stellen in Russland gehandelt. Dafür gäb es nach RTL-Informationen zwar keine Beweise, aber zahlreiche Indizien, weshalb das Gericht zu dieser Auffassung kam. In der Urteilsbegründung sagte der Richter: „Die Tat sollte ein öffentlichkeitswirksames Zeichen setzen. Sie war nichts anderes als Staatsterrorismus.“
Der Angeklagte soll dafür eine Scheinidentität bekommen haben und am Tag vor der tödlichen Attacke mit Alias-Namen nach Berlin gekommen sein. Der Georgier sei als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte, so die Bundesanwaltschaft.
Der kräftige, dunkelhaarige Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat und dem Geheimdienst FSB bestritt er.
Urteil könnte diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und Deutschland weiter belasten
Der Fall könnte die ohnehin schwierigen diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und Deutschland weiter belasten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mord von der russischen Staatssicherheit in Auftrag gegeben wurde. (jmu)