Nach Mord an schwangerer 18-Jähriger auf Usedom
Marias beste Freundin wegen Falschaussage verurteilt
In der Nacht vom 18. auf den 19. März wurde die schwangere Maria K. auf Usedom ermordet. Die Täter Nicolas K. und Niko G., die offenbar aus reiner Mordlust handelten, wurden bereits zu langen Haftstrafen verurteilt. Nun stand auch die beste Freundin des Opfers in Greifswald vor Gericht. Anna S. soll von den Mordfantasien des Haupttäters Nicolas K. gewusst und mit Falschaussagen die Ermittlungen verzögert haben. Sie ist die Exfreundin des 19-Jährigen.
„Maria hat alles für Anna gemacht“

Die inzwischen 18-Jährige gestand im Prozess, dass sie die Polizei nach der Tat belogen hatte, teilte ein Gerichtssprecher mit. Für die Mutter der getöteten Maria ist das auch heute, fast ein Jahr nach der Tat, schwer zu begreifen. „Maria hat alles für Anna gemacht“, erinnert sich die Mutter. „Ich weiß nicht, warum sie damals gelogen hat“, sagt sie im RTL-Interview. Im Video zeigen wir, wie sich die beiden im Gerichtsgebäude begegnen.
Das Gericht in Greifswald verurteilte Anna S. wegen Strafvereitelung. Weitere Einzelheiten zur Tat und zum Urteil wollte das Gericht nicht bekannt geben. Die Verhandlung fand aus Gründen des Jugendschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anna S. war zum Zeitpunkt der Falschaussage noch minderjährig.
Anna S. soll gewusst haben, was Nicolas G. getan hat

Die beiden befreundeten Männer hatten sich an dem Abend gemeinsam zum Trinken getroffen und dann bei Maria geklingelt. Die Schwangere öffnete ihren Bekannten nichtsahnend und wurde ermordet. Das Landgericht Stralsund befand beim Urteil im September 2019 als Motiv, dass sie einen Menschen sterben sehen wollten. Die 18-Jährige aus Zinnowitz wurde mit mehreren Messerstichen getötet. Nicolas K. hatte zugegeben, die junge Frau umgebracht zu haben.
Nicht komplett aufgeklärt wurde die Rolle von Niko G. während der Tat. Er soll die Beine des Opfers festgehalten haben, während Nicolas K. auf Maria einstach. Das bestreitet der 21-Jährige aber. Die Richter verurteilten ihn trotzdem zu lebenslanger Haft – außerdem stellte das Gericht bei ihm die besondere Schwere der Schuld fest. Dagegen legte sein Verteidiger Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Der 19-jährige Haupttäter wurde zu zwölf Jahren Jugendstrafe verurteilt und das Gericht ordnete die Unterbringung im Maßregelvollzug. Er nahm das Urteil an.