Frankreich: Ex-Soldat muss lebenslang ins Gefängnis
Mutter von ermordeter Maëlys: "Habe meiner Tochter versprochen, sie vor bösen Männern zu beschützen"
Das Urteil im Prozess um die Entführung und Ermordung der achtjährigen Maëlys ist gefallen: lebenslange Haft. Das Gericht in Grenoble legte am Freitag zudem eine Sicherungszeit von 22 Jahren fest, in der eine Abmilderung der Strafe nicht möglich ist. Der Anwalt des verurteilten Ex-Soldaten Nordahl L. sagte, sein Mandant werde nicht in Berufung gehen. Für den Mann ist es bereits die zweite Haftstrafe für Mord. Im vergangenen Mai verurteilte ihn ein Gericht zu 20 Jahren Gefängnis, weil er einen jungen Soldaten umbrachte.
Maëlys Mutter macht sich bis heute Vorwürfe

Juristisch ist der Mordfall abgeschlossen, für Angehörige wird er das niemals sein. Besonders die Mutter des kleinen Mädchens macht sich Vorwürfe. "Ich habe meiner Tochter versprochen, dass ich sie vor bösen Männern beschützen würde. Und genau das habe ich nicht getan. Ich habe mein Versprechen gebrochen", sagt sie bewegt.
Nach dem Urteil nehmen sich Mutter Jennifer und Maëlys Schwester Colleen still und gefasst in die Arme. Das Urteil sei " wichtig für Maëlys, für andere Kinder. Eigentlich für alle. Er muss ins Gefängnis, weil er gefährlich ist. Er könnte sonst noch mehr schlimme Dinge tun", sagt Colleen.
"Er ist verurteilt und ich hoffe, dass er genau darüber nachdenken wird, was er getan hat", ergänzt Jennifer.
Fall der Achtjährigen Maëlys entsetzte Frankreich

Der Fall der achtjährigen Maëlys hatte Frankreich entsetzt. Das Mädchen verschwand in den frühen Morgenstunden des 27. August 2017 von einer Hochzeit in einer kleinen Gemeinde in der Region Auvergne-Rhône-Alpes.
DNA-Spuren und Kameraaufnahmen erhärteten damals den Verdacht gegen den nun Verurteilten, der ebenfalls Gast bei der Feier war. Etwa ein halbes Jahr nach dem Verschwinden der Kleinen führte er die Ermittler schließlich zu Maëlys Leiche. Im Prozess gab der ehemalige Hundeführer zu, das Mädchen entführt und getötet zu haben. Wie die Autopsie der Leiche ergab, war er mit großer Gewalt vorgegangen.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe mit möglicher früherer Haftentlassung gefordert. Der Enddreißiger musste sich in dem dreiwöchigen Verfahren auch dafür verantworten, zwei Großcousinen sexuell missbraucht zu haben. Die Kinder waren vier und sechs Jahre alt, als der Mann sich an ihnen verging. (dpa; RTL; uvo)