Er hatte Angst vor Atomkrieg

"Es tut mir unendlich leid": Vater ersticht Sohn (6) im Wahn auf Campingplatz

Vater ersticht Sohn (6) im Wahn auf Campingplatz Mordprozess in Kiel startet
00:34 min
Mordprozess in Kiel startet
Vater ersticht Sohn (6) im Wahn auf Campingplatz

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Ende September 2022 spielt sich auf dem Campingplatz in Schleswig-Holstein eine Tragödie ab. Der heute 41-jährige Patrick H. soll seinen eigenen Sohn getötet habe. „Für die Tat soll er ein Küchenmesser verwendet haben“, sagt der Staatsanwalt am Mittwochmorgen beim Prozessauftakt am Landgericht Kiel. Anschließend ruft er selbst die Polizei. Die Staatsanwaltschaft plädierte zunächst auf Mord. Aber wie sich herausstellte, ist Patrick H. nicht schuldfähig.

Angeklagter: "Er fehlt mir"

Als Patrick H. den Gerichtssaal betritt, geht er gebückt. Zum Tod seines 6-jährigen Sohnes sagt er beim Prozessauftakt: „Es tut mir unendlich leid, was passiert ist. Es fällt mir schwer das in Worte zu fassen. Es ist ein Albtraum. Er fehlt mir.“ Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten leidet der Deutsche an einer schweren paranoiden Schizophrenie.

Tat im Wahn?

Am Tattag soll er der Überzeugung gewesen sein, dass ein Atomkrieg bevorstehe. Die Staatsanwaltschaft beantragt in dem sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie auf unbestimmte Zeit. Der 41-Jährige aus Hamburg ist dort bereits auf Antrag des Staatsanwaltschaft vorläufig untergebracht.

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Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen

Das Schwurgericht hat zehn Verhandlungstage vorgesehen. Dabei wird beim Auftakt die Öffentlichkeit nach rund 30 Minuten ausgeschlossen und ist erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen. Der Richter sagte dazu am Anfang des Prozesses, dass der Angeklagte Suizidgefährdet sei. Eine öffentliche Anhörung würde ihn zu sehr belasten. Ihm würde es schwer fallen sich zu äußern, wenn die Öffentlichkeit anwesend wäre. Der Ausschluss würde somit der Wahrheitsfindung dienen.

Vater muss nicht ins Gefängnis

Nachdem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde ist klar, dass Patrick H. nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden wird, erklärt Gerichtssprecher Markus Richter im RTL-Interview: „Die Staatsanwaltschaft geht nach einem psychiatrischen Gutachten davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Deswegen steht hier im Verfahren auch nicht im Raum, dass eine Freiheitsstrafe verhängt werden könnte. Sondern es geht um die Frage, ob der Beschuldigte auch weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.“ Die Entscheidung wird am 6. Juni erwartet. (dpa/cgo)

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