Millionen Verbraucher profitieren

Rente, Mindestlohn, Bürgergeld: Wer 2024 alles mehr Geld bekommt

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2024 gibt es für viele Verbraucher mehr Geld.
imago stock&people, imago/Joko

2024 kommt in schnellen Schritten und damit gibt’s für viele Verbraucher auch mehr Geld!
Rente, Bürgergeld und Mindestlohn: Im neuen Jahr landet bei vielen Deutschen mehr Geld im Portemonnaie. Hier lesen Sie, wer von den Änderungen profitiert.

Rente: Erwerbsminderungsrente soll 2024 erhöht werden

2024 soll für ganze drei Millionen Empfänger die Erwerbsminderungsrente erhöht werden.

Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, kommt es bei der Höhe auf den Rentenbeginn an. Beispiel: Wer zwischen 2001 und 2014 in Rente gegangen ist, bekommt einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Wenn der Rentenbeginn zwischen Juni 2014 und Dezember 2018 war, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.

Bereits 2023 wurden die Renten um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten angehoben.

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Mindestlohn-Erhöhung kommt: Insbesondere Minijobber profitieren

Auch wer gerade für den Mindestlohn arbeitet, der darf sich nun aufs neue Jahr freuen.

Denn schon am ersten Januar 2024 profitieren viele Deutsche von einer neuen Mindestlohn-Erhöhung. Der Mindestlohn wird um 41 Cent auf 12,41 Euro angehoben, wie die Bundesregierung mitteilte.

Vom neuen Mindestlohn profitieren Minijobber gleich doppelt: Die monatliche Entgeltgrenze liegt 2024 nämlich bei 538 statt bislang 520 Euro.

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Bürgergeld steigt an – wie viel es 2024 mehr gibt

Zum 1. Januar 2023 wurde das oft stigmatisierte Hartz IV abgelöst, seitdem gibt es das Bürgergeld.

Je nach Lebenssituation des Bürgergeld-Empfängers, gibt es ab 2024 mehr Bürgergeld. Beispielsweise erhöht sich der Regelbedarf für volljährige Alleinstehende um 61 Euro, von 502 auf 563 Euro.

Für alle Personengruppen wird das Bürgergeld um mindestens 39 Euro pro Monat angehoben. Laut bundesregierung.de sieht das für die Personengruppen dann folgendermaßen aus:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende: Statt 502 Euro, dann 563 Euro

  • Volljährige Partner: Statt jeweils 451 Euro, dann jeweils 506 Euro

  • Volljährige in Einrichtungen: Statt 402 Euro, dann 451 Euro

  • Kinder von 14 und 17 Jahren: Statt 420 Euro, dann 471 Euro

  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: Statt 348 Euro, dann 390 Euro

  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: Statt 318 Euro, dann 357 Euro

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Im Video: Bürgergeld - lohnt sich das Arbeiten noch?

Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige – ab 2024 kommt mehr finanzielle Hilfe

Für pflegebedürftige Menschen und ihre betreuenden Angehörigen gibt es ab 2024 endlich mehr Unterstützung.

Die Veränderungen betreffen verschiedene Bereiche. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent ist dann für 2025 geplant.

Außerdem können berufstätige pflegende Angehörige ab 2024 das Pflegeunterstützungsgeld jährlich beantragen, was zuvor nur einmal pro Pflegefall möglich war. 2024 erhöht sich auch der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung.

Im ersten Jahr steigt er von bisher 5 auf 15 Prozent, soll im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent und im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent ansteigen. Ab dem vierten Jahr dann von 70 auf 75 Prozent, das sichert das Bundesministerium für Gesundheit zu. (mjä)

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