Anwältin erklärt eure RechteMehr als 400.000 Kita-Plätze fehlen: So bekommt ihr einen Platz!

430.000 Kita-Plätze fehlen laut einer Studie in Deutschland.
Für Kinder besteht nach ihrem ersten Geburtstag ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Doch was können Eltern tun, wenn sie trotzdem keinen Platz bekommen? Rechtsanwältin Nicole Mutschke hat Tipps, wie Erziehungsberechtigte vorgehen sollten.
Ablehnungsbescheide schriftlich geben lassen
Ab dem ersten vollendeten Lebensjahr gibt es einen Anspruch auf Betreuung des Kindes (§ 24 SGB VIII). Damit das Kind auch einen Platz bekommt, sollten sich Eltern rechtzeitig darum kümmern und die Fristen zur Anmeldung einhalten. Dabei sollten sie eine förmliche Anmeldung in der Wunscheinrichtung vornehmen, auch wenn keine Plätze frei sein sollte. Anwältin Nicole Mutschke schränkt jedoch ein: „Die Einrichtung muss sich in der Kommune des Wohnortes beziehungsweise im Bezirk des Wohnortes befinden.“
Eltern sollten sich zudem eine schriftliche Ablehnung geben lassen, wenn kein Platz vorhanden ist. Neben der Wunscheinrichtung sollten sie sich zudem auch bei anderen Kitas bewerben, die ebenfalls in der Kommune des Wohnortes liegen. Auch hier rät die Anwältin, sich bei einer Absage dies schriftlich geben zu lassen. Ein weiterer Tipp: „Bewerbungen sollten auch parallel erfolgen. Je mehr Absagen „gesammelt“ werden, desto eher kann das eigene Bemühen nachgewiesen werden. Eltern sollten auch immer wieder nachhaken. Falls sich Einrichtung nicht zurückmeldet, dies dokumentieren.“
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Das ist zu tun, wenn kein Kita-Platz in Sicht ist
Wenn bis spätestens drei bis sechs Monate (je nach Bundesland) vor dem voraussichtlichen Betreuungsbeginn kein Platz gefunden ist, sollte man sich beim zuständigen Jugendamt melden. Nicole Mutschke weiß: „Das Jugendamt ist dann verpflichtet, einen geeigneten und zumutbaren Betreuungsplatz zuweisen.“ Falls über den Antrag ohne Grund nicht innerhalb der drei bis sechs Monate entschieden wurde, dann kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Wenn jedoch ein Ablehnungsbescheid für den Kindergartenplatz erteilt wird, sollte Widerspruch eingelegt werden.
Sollte der Widerspruchsbescheid abgelehnt werden, sollten Erziehungsberechtigte vor dem Verwaltungsgericht auf Zuweisung des Kita-Platzes klagen. Außer in Bayern und Niedersachen, dort gibt es kein Widerspruchsverfahren mehr und es muss direkt geklagt werden. Weiter rät die Expertin: „Parallel – da Verfahren oftmals mehrere Jahre dauern - Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen.“ Dadurch wird innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung getroffen.
Die Rechtsanwältin Mutschke ist sich sicher: „Die Chancen sind wirklich gut, dass man doch recht kurzfristig zu einem Kita-Platz kommt! Zudem können Eltern für sich und ihr Kind Aufwendungs- und Schadensersatz geltend machen, wenn das Fehlen eines Betreuungsplatzes dazu führt, dass ein Elternteil seine Berufstätigkeit voll oder teilweise aufgeben muss.“ Diese Ansprüche richten sich auf Ersatz, zum Beispiel den entfallenen Verdienst und Ausgaben für alternative Betreuung wie eine Tagesmutter.