Dramatische Verfolgungsjagd
Mit über 200 Sachen an Streife vorbei: Lebensgefährliche Raserei bringt Beamte an ihre Grenzen

Plötzlich rast ein BMW-Fahrer an einer Videowagenbesatzung der Polizei Stralsund vorbei und ignoriert sämtliche Verkehrsregeln. Mit weit über 200 km/h nehmen die Beamten die Verfolgung auf und können kaum mithalten.
Videoauswertung der Beamten zeigt 228 km/h
Viel zu schnell und mit gefährlichen Manövern fährt der Sportwagenfahrer am Montagnachmittag (3. Juli) mit polnischem Kennzeichen auf der Bundesstraße 105 im Landkreis Vorpommern-Rügen. Dabei bringt der 37-Jährige sich und andere Autofahrer in Lebensgefahr. Mit seinem BMW M6 überholt er die Polizei laut deren Pressemitteilung im Videowagen trotz durchgehenden Fahrstreifens.
„Das sind hochmotorische Fahrzeuge. Die haben eine PS-Zahl jenseits der 500“, erklärt Marcel Opitz von der Polizeiinspektion Stralsund im Interview mit RTL.
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Im Video: Seine wilde Fahrt verletzte ein Kind (7) schwer und tötete einen Mann (31)
Geschwindigkeitsüberschreitung: 100 Prozent!
Was als routinemäßige Kontrolle beginnt, entwickelt sich für die Polizisten zur nervenaufreibenden Verfolgungsjagd.
Mit einer Rücksichtslosigkeit prescht er auf der Bundesstraße 96 weiter Richtung Stralsund. Die Beamten sind gezwungen, Gas zu geben – auf über 200 km/h. Hier sind eigentlich nur 100 km/h erlaubt. Für sie ist klar, der BMW-Fahrer will die absolut höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen.
Ausnahmesituation für Polizisten
„Für die Kollegen ist das auch eine Ausnahmesituation“, sagt Opitz. „Irgendwann ist mit Sicherheit auch ein Punkt erreicht, wo man abbrechen muss.“
Aber schließlich gelingt es den Polizisten, das Fahrzeug an der Abfahrt Prohn endlich anzuhalten. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergibt sich der Verdacht, dass der 37-jährige polnische Staatsbürger unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Deshalb wird ihm eine Blutprobe entnommen. Noch vor Ort wird ihm sein Führerschein abgenommen.
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Es droht eine harte Strafe
Die Polizei wirft dem 37-Jährigen laut Paragraf 315 D nun die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vor, weil er die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte, also ein Rennen mit sich selbst gefahren sei. Dazu kommt noch Nötigung im Straßenverkehr sowie eine Ordnungswidrigkeit wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel. So muss er jetzt sogar mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.