Stichtag ist der 29. September
Hundeführerschein auf Malle wird Pflicht! Das müssen Halter jetzt beachten

Ob groß oder klein, Kurzhaar oder Langhaar, vom Züchter oder von der Straße – ab September müssen Hundehalter auf Mallorca einen Eignungstest für ihre Vierbeiner vorweisen. Dieser „Führerschein für Hundehalter“ ist nämlich Bestandteil des neuen Tierschutzgesetzes in Spanien.
Fakten rund um den Hundeführerschein
Wie das „Mallorca Magazin“ berichtet, gilt der 29. September nun als Stichtag für den Hundeführerschein. Ab diesem Tag müssen „Personen, die Hunde besitzen oder für sie verantwortlich sind, einen anerkannten Ausbildungskurs belegt haben“, heißt es auf der Website des Magazins. Der Test sei verpflichtend, unbegrenzt gültig und kostenlos. Wer bereits ein Tier habe, habe zwei Jahre Zeit, den Kurs zu besuchen; wer ein Tier neu adoptiere, müsse den Schein vier Wochen vor Einzug des Hundes machen. Ausgenommen von dem Test seien Hüte-, Jagd- und Herdenschutzhunde, heißt es weiter.
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Das beinhaltet der Test
In dem Kurs sollen (angehende) Hundehalter unter anderem darüber informiert werden, „was es bedeutet, einen Hund als Haustier zu halten“, so das Magazin. Dabei werde auf die richtige Pflege und Ernährung des Tieres eingegangen, auf die Hundegesundheit und die Hygiene des Vierbeiners.
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Der Hundeführerschein ist Teil des neuen Tierschutzgesetzes in Spanien, das ebenfalls im September in Kraft tritt. Das Gesetz soll, so das „Mallorca Magazin“, Haustiere besser vor Vernachlässigung, Aussetzung und Quälerei durch ihre Halter schützen. Hunde dürfen demnach nicht länger als ein Tag, Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Sie müssen artgerecht untergebracht, vor Kälte und Hitze geschützt und tierärztlich behandelt werden können. Außerdem sei es dann auch verpflichtend für die Halter, eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere abzuschließen.
Wie stehen Sie dazu?
Hundeführerschein vs. Sachkundenachweis - das ist die Lage in Deutschland
In Deutschland gibt es übrigens keinen verpflichtenden Hundeführerschein, allerdings sogenannte „Sachkundenachweise“, die jedes Bundesland festlegt, schreibt die Allianz-Versicherung auf ihrer Website. Während manche Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern nur einen Nachweis für Listenhunde wie Rottweiler fordert, möchte Nordrhein-Westfalen auch einen Nachweis für Hunde ab einer Größe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.
Die Allianz weist aber auch darauf hin, dass Hundeführerscheine freiwillig gemacht werden können, – zum Beispiel bei einem Hundetrainer oder einem Hundeverein. Der beinhalte einerseits einen Theorieteil, bestehend aus Fragen beispielsweise zum Thema Gesundheit, Ernährung und Kommunikation. Andererseits gebe es einen Praxisteil, der „den Umgang mit dem Hund im öffentlichen Raum“ umfasse. Der Halter müsse unter anderem beweisen, dass sein Tier die Grundkommandos beherrsche und „locker“ an der Leine gehe. Allerdings gilt der Führerschein nur immer für einen Hund, da die Prüfer das „Gespann Mensch und Hund“ bewerten. Legt der Halter sich einen neuen oder zweiten Hund zu, muss er für das neue Tier einen zweiten Führerschein machen. (jbü)