Lena (10) tot im Kinderheim: Polizisten schildern Vernehmung des Tatverdächtigen (12)
„Um in den Himmel zu gelangen, muss man erst durch die Hölle gehen!"

„Er hat die Lena definitiv als Schlampe betitelt!“
Vergewaltigt und getötet – so wird Lena am Morgen des 4. April 2023 in einem Kinderheim in Wunsiedel (Bayern) gefunden. Ein damals elf Jahre alter Mitbewohner gilt als verdächtig, sie getötet zu haben. Vor Gericht schildern Polizisten jetzt, wie sie den Jungen erlebt haben. „Er war anders als andere Elfjährige“, erinnert sich eine Beamtin. Am 20. März soll ein Urteil in dem Prozess fallen.
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Tötung von Lena in Wunsiedler Kinderheim: Zwölfjähriger gesteht

Der inzwischen Zwölfjährige hat im Prozess inzwischen zugegeben, Lena „stranguliert“ zu haben. Seine Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Weil er noch nicht strafmündig ist, erschien er als Zeuge vor dem Landgericht Hof. Vermummte Polizisten begleiteten ihn zu der Verhandlung. Von Sichtschutzwänden abgeschirmt, betrat er schließlich den Saal.
Lenas Eltern waren auch am zweiten Prozesstag nicht da. Sie sind emotional nicht in der Lage, dem Angeklagten gegenüber zu sitzen. Der Angeklagte ist der 26 Jahre alter Müllwerker Daniel T. Er hat gestanden, Lena vergewaltigt zu haben. Den Tod des Mädchens habe er aber zu keinem Zeitpunkt gewollt - und den Jungen auch nicht zu der Tötung aufgefordert, sagte er aus.
Wie der Junge im Heim nach Lenas Tod getickt hat, wie seine Gefühlswelt danach war - darüber gaben Polizeibeamte den Richtern und den Zuhörern im Saal einen Einblick. Der Einsatzleiter erinnerte sich, dass der damals Elfjährige bei den Gesprächen mit den Polizisten vor Ort gesagt hat: „Wieso soll ich mitgehen? Ich habe niemanden umgebracht.“ Der Junge sei sprunghaft gewesen, sehr „aufgebraust“. „Er war emotional hochgebracht“, so der Einsatzleiter.
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Prozess um totes Mädchen aus Wunsiedel: Tatverdächtiger bei Vernehmung „aggressiv"
Ein Kripo-Beamter sagte, der Junge sei zwischendurch auch aggressiv geworden: Er hätte Lena definitiv als Schlampe betitelt. Zuvor sei er desinteressiert gewesen, man habe von außen wahrgenommen, dass es an ihm arbeitete. In der Vernehmung sei der Elfjährige auch gefragt worden, wie er zum Thema Mädchen stehe. Da habe er gesagt, dass er Mädchen eigentlich blöd finden würde.
An einen Satz des Jungen erinnerten sich zwei Beamte vor Gericht noch sehr genau: „Um in den Himmel zu gelangen muss man erst durch die Hölle gehen.“ Auf Nachfrage soll er gesagt haben, das sei eine Zeile aus einem Lied, das er mal gehört habe.
Ein Polizist schilderte auch den Moment, als der Elfjährige erzählte, wie er Lena in seinem Bett liegend gesehen habe: „Das war für mich persönlich einprägend“, denn der Junge habe zuerst gesagt, er habe gesehen dass jemand in seinem Bett liegen würde und er habe sich an seinem Waschbecken die Hände gewaschen. Erst zu einer Erzieherin habe er gesagt, dass es Lena sei. Schon von Anfang sei der Elfjährige im Fokus der Ermittlungen gewesen, so der Polizist: „Ein gewisser Anfangsverdacht lag nah, weil es war sein Zimmer.“
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Verdächtiger im Fall der getöteten Lena: Junge stammt aus schwierigen Verhältnissen
Eine Polizeibeamtin hatte wenige Tage vor der Tötung von Lena Kontakt mit dem Elfjährigen. In einem Geschäft in Wunsiedel soll er Tee gestohlen haben. Sie erinnerte sich in der Verhandlung: „Er war anders als andere Elfjährige.“ Er hätte nicht mal die Frage nach seinem Alter beantwortet, sondern nur gesagt, er wisse nicht, wie alt er sei. Vor Gericht sagte die Polizistin, er sei „kein normales elfjähriges Kind“ gewesen. Er habe im Falle des Ladendiebstahls nicht zwischen richtig und falsch abwägen können.
Nach RTL-Informationen soll der Junge an ADHS erkrankt sein und aus sehr schwierigen familiären Verhältnissen stammen. Schon in der Vergangenheit soll er auffällig gewesen sein. Er sei in verschiedenen Kinderheimen gewesen und habe auch Erzieher angegriffen. Es gäbe Untersuchungen, die nach der Tat durchgeführt worden sein sollen und die belegen, dass er stark genug gewesen sein soll, um Lena töten zu können.
Seit mehr als vier Monaten soll er nicht mehr in einer Gruppe mit anderen Kindern untergebracht sein. Vielmehr soll er isoliert von Gleichaltrigen in einer Einrichtung leben. Rund um die Uhr sollen sich erwachsene Fachkräfte um den Zwölfjährigen kümmern.
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