Sein Gelände darf für Bauarbeiten genutzt werden
Landwirt aus Kirtorf scheitert in A49-Streit vor Gericht
Das landwirtschaftliche Grundstück von Reinhard Wever kann auch weiterhin für den Weiterbau der A49 genutzt werden. Das Amtsgericht Alsfeld wies den Antrag des Landwirtes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Hatte es der Landwirt nicht eilig genug?
Mit seinem Einwand wollte der Bio-Landwirt untersagen lassen, dass auf dem Gelände in Kirtorf Maschinen und Materialien für die A49-Bauarbeiten betrieben oder gelagert werden sowie eine vorhandene Baustraße befahren wird.
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Die Entscheidung des Gerichts hatte vor allem formale Gründe: Der Landwirt aus Mittelhessen – Unterpächter des Wiesengrundstücks – habe die Dringlichkeit quasi selbst widerlegt, so die Auffassung des Gerichts. Wever habe das Verfahren nicht zügig genug vorangetrieben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Gelände darf für Bauarbeiten genutzt werden

Derzeit laufen die Bauarbeiten für den umstrittenen Lückenschluss der A49 in Mittelhessen. Kirtorf liegt nahe dem Dannenröder Forst, in dem im vergangenen Herbst unter heftigen Protesten von Umwelt- und Klimaschützern Bäume für den Weiterbau der Autobahn gefällt wurden.
Dem Gerichtssprecher zufolge drehte sich die Verhandlung am Dienstag um die Nutzung des Geländes für die Arbeiten. Die Frage nach dem Bau eines Brückenpfeilers für die A49 sei nicht Thema gewesen. (dpa)