Silke Thielsch wurde 400 Meter mitgeschleiftTödlicher Kuss auf Zebrastreifen - muss der Raser (34) jetzt hinter Gitter?

In einem Moment schwebte sie noch auf Wolke sieben, im nächsten war sie tot.
September 2015, kurz nach Mitternacht: Silke Thielsch geht mit ihrem Verlobten Oliver küssend über einen Zebrastreifen. Dann rast ein Auto in die 41-Jährige. Die junge Frau stirbt. 2018 muss sich der Fahrer des Unfallautos, Hendrik R., vor Gericht verantworten: Hat er vorsätzlich Gas gegeben? Nein, urteilt das Schwurgericht – doch der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil. Fast acht Jahre nach dem tödlichen Unfall wird heute erneut ein Gericht darüber entscheiden, ob Hendrik R. absichtlich oder nicht gehandelt hat.
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Tödlicher Unfall an Zebrastreifen in Kriftel wird erneut verhandelt

Silke Thielsch und ihr Verlobter Oliver Kriz kommen am 5. September 2015 fröhlich von einer Feier, sie überqueren einen Zebrastreifen in Kriftel (Main-Taunus-Kreis). Das Paar küsst sich – dabei merken die Verliebten nicht, dass sich ein Auto nähert. Plötzlich beschleunigt der Wagen. In letzter Sekunde gelingt es Oliver K. noch, zur Seite zu springen – seine Verlobte hingegen wird mehrere Hundert Meter unter dem Auto mitgeschleift und stirbt.
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Der Fahrer des Wagens soll zuvor vor dem Zebrastreifen Halt gemacht haben, dann sei er wieder losgefahren. Bei dem Unfall soll er unter Alkoholeinfluss von 0,8 Promille gestanden haben.
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Prozess neu aufgerollt

In einem ersten Prozess 2018 wird der Angeklagte Hendrik R. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Es sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, einfach weiterzufahren, sagt er damals reumütig vor Gericht. Sein Verhalten im Gerichtssaal sei jedoch laut dem Bruder des Opfers alles andere als reuevoll gewesen. Er sei „despektierlich, von oben herab“ gewesen, „von Reue keine Spur“, findet Uwe Thielsch RTL damals.
Das Gericht beurteilt den Unfall, bei dem Silke ums Leben kam, als „Körperverletzung mit Todesfolge“. Fünfeinhalb Jahre soll Hendrik R. ins Gefängnis, doch die Staatsanwaltschaft geht in Berufung. Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf.
Am Montag (26. Februar) wird Silkes Tod erneut verhandelt. Warum findet der neue Prozess erst fünf Jahre nachdem das Urteil aufgehoben wurde, statt? Haftsachen haben bei Gericht Vorrang. Da Hendrick R. nie in Untersuchungshaft war, blieb der Fall jahrelang liegen. Die Staatsanwaltschaft plädiert heute auf Mord aus niedrigen Beweggründen, der Angeklagte habe mit einem Tötungswillen gehandelt. (lpü/mit dpa)