Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden Urteil: 2G-Regelung im Einzelhandel in NRW ist rechtens - Eilantrag von Woolworth abgelehnt!

13.12.2021, Niedersachsen, Hildesheim: Kerstin Regner (M), stellv. Filialleiterin, kontrolliert am Eingang eines Kaufhauses von Woolworth Impfnachweise von Kunden. In Niedersachsen müssen sich laut der jetzt geltenden neuen Corona-Verordnung die Menschen auf verschärfte Schutzmaßnahmen einstellen. Im Einzelhandel gilt jetzt größtenteils die 2G-Regel: Zugang nur für Geimpfte und Genesene. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die Einzelhandelskette Woolworth hat wegen der 2G-Regel in Nordrhein-Westfalen geklagt.
jst fdt, dpa, Julian Stratenschulte

Schlappe für Ungeimpfte! Die 2G-Regel im Einzelhandel in NRW ist rechtens. Das heißt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf in gewisse Geschäfte nicht rein! Die Einzelhandelskette Woolworth hatte gegen die Regelung geklagt - und jetzt vor Gericht verloren.
Nach der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes dürfen Ladengeschäfte und Märkte weiterhin nur von Geimpften oder Genesenen aufgesucht werden. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel sowie Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Woolworth sah 2G-Regelung als "unverhältnismäßig und unangemessen"

Die Kaufhauskette Woolworth hatte beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht.

Das Unternehmen sah in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, sowie einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte der Sprecher. Woolworth argumentiere, dass die Einführung der 2G-Regel unverhältnismäßig und unangemessen sei. Denn es sei zweifelhaft, ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie der Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgingen. In Schleswig-Holstein war das Unternehmen mit einer ähnlichen Klage bereits gescheitert – so nun auch in NRW.

Wie das Oberlandesgericht vermeldet, verstößt die angegriffene Zugangsbeschränkung nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Stattdessen gehe man davon aus, „dass die 2G-Regelung im Einzelhandel dazu beiträgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der (intensiv-)medizinischen Behandlungskapazitäten zu vermeiden“, heißt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts.

Chaos im Einzelhandel: Niedersachsen kippt 2G-Regelung

Nach der 2G-Regelung haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg diese Regelung aber wieder gekippt.

(dpa/aze/jgr)

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