So können Sie sich wehrenKinderärzte schicken Corona-positive Kinder weg: Dürfen die das?

Stellen Sie sich vor, Sie sind Mutter von drei Kindern, die allesamt positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Und eins Ihrer Kinder zeigt noch zusätzliche Symptome. Doch der Kinderarzt verweigert die Behandlung, mit der Begründung, man untersuche in der Praxis nur negativ getestete Kinder. Dürfen Kinderärzte positiv getestete Kinder einfach so wieder wegschicken? Müssen Eltern dann sofort ins Krankenhaus fahren, wo die doch ohnehin schon häufig überlastet sind? Der Berliner Kinderarzt Jakob Maske, Bundespressesprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., klärt auf.
Bundessprecher der Kinder- und Jugendärzte: „Das macht mich fassungslos"
Kinderärzte, die sich weigern, positiv getestete Kinder zu behandeln: Viele verzweifelte Eltern meldeten sich bei RTL und berichten von ähnlichen Erfahrungen. Eine Mutter erzählt zum Beispiel: „Meine Kinder dürfen generell nicht mit Symptomen zum Kinderarzt, selbst wenn es nur eine Erkältung ist.“ Eine weitere schreibt: „Meine Kinder hatten Verdacht auf Magen-Darm, weil sie erbrochen haben und leichtes Fieber hatten. Die Arzthelferin wollte nicht, dass wir in die Praxis kommen, obwohl ich extra einen Corona-Schnelltest gemacht habe, der sogar negativ war.“
Ist ein solcher Umgang gerechtfertigt oder gar erlaubt? Jakob Maske, Bundessprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., ist fassungslos: „Nein, das geht gar nicht, es ist unsere Aufgabe, Kindern und damit auch Eltern zu helfen“, sagt er uns. „Niemand darf sagen ‘Ich gucke mir nur Corona-negative Kinder an’.“
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Kinderärzte sind verpflichtet, kranke Kinder zu behandeln

Maske, selbst niedergelassener Kinder- und Jugendarzt in Berlin, stellt klar: „Alle kranken Kinder müssen jederzeit kommen dürfen und gehören in die Praxis – egal wie irgendein Test ausgefallen ist und um welche Krankheit es sich handelt.“ Darüber hinaus könne man Schutzmaßnahmen einrichten, es gebe schon seit Beginn der Pandemie gesonderte Sprechzeiten für all die Eltern, die mit ihren Kleinsten zum Kinderarzt müssen und keinen Kontakt mit dem Virus hatten. Und eben für all diejenigen, die sich infiziert haben.
„Zudem gibt es in jeder Praxis einen isolierten Raum. Schließlich gibt es auch noch andere hochinfektiöse Krankheiten wie Masern, Röteln und Co., mit denen sich andere Patienten in der Praxis anstecken könnten“, fügt der Kinderarzt hinzu. Gegen eine Behandlung – vor allem gegen die von Kranken – dürfe man sich als Arzt nicht wehren. Der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte betont auch ganz deutlich: „Es ist auch schlichtweg nicht erlaubt, Nein zu sagen.“
Wenn Ärzte die Behandlung verweigern, können Sie dagegen vorgehen
Auch die Kassenärztliche Vereinigung akzeptiert solche Verweigerungshaltungen nicht, so Maske. Im medizinischen Notfall rät er Eltern, hartnäckig zu bleiben: „Wenn Ihr Kind krank ist, ist es logisch, dass Sie möchten, dass es möglichst schnell untersucht wird. Darauf sollten Sie auch beharren. Wenn all das nichts bringt, können Sie die Kassenärztliche Vereinigung einschalten und den Sachverhalt schildern. Sie können dort anfragen, ob das alles wirklich so richtig ist und ruhig auch den Namen des Kinderarztes nennen.“ Er ist der Ansicht, dass man Ärzte dieser Art zur Rechenschaft ziehen müsse.
Nur im Notfall ins Krankenhaus
Wenn es sich um einen medizinischen Notfall handelt, mache es durchaus Sinn, mit dem Kind direkt ins Krankenhaus zu fahren, erklärt der Kinderarzt und Bundespressesprecher des BVKJ weiter. Bevor das der Fall ist, hat aber der gewohnte Gang zur Kinder- und Jugendarztpraxis Priorität, damit sich dort um das kranke Kind gekümmert werden kann.
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