Referentenentwurf liegt RTL/ntv vor

Justizminister Marco Buschmann will Namensrecht ändern – was das für Trennungskinder bedeutet

Kleines Mädchen weint im Arm ihrer Mutter.
Lassen sich die Eltern scheiden und ein Kind lebt bei einem Elternteil, so muss das Kind bisher den Namen behalten, den es ursprünglich bekommen hatte. In Zukunft ist das anders.
STEVE DEBENPORT, iStockphoto

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Namensrecht vereinfachen. Das hat Folgen für Paare, die heiraten, Kinder unverheirateter Eltern und auch für Trennungskinder. Die Details.

Diese Änderungen plant Marco Buschmann für Kinder

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, Georg Eisenreich, Justizminister von Bayern, hier nicht im Bild und Anna Gallina, Justizsenatorin von Hamburg, r geben ein gemeinsames Pressestatement nach dem Bund-Laender-Digitalgipfel im Bundesministerium der Justiz in Berlin, 30.03.2023. Berlin Deutschland *** Marco Buschmann, Federal Minister of Justice, Georg Eisenreich, Minister of Justice of Bavaria, not pictured here, and Anna Gallina, Senator of Justice of Hamburg, r give a joint press statement after the Bund Laender Digital Summit at the Federal Ministry of Justice in Berlin, 30 03 2023 Berlin Germany. Copyright: xJaninexSchmitz/photothek.dex
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, Georg Eisenreich, Justizminister von Bayern, (hier nicht im Bild) und Anna G
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Bei der Geburt eines Kindes von unverheirateten Eltern können sich Eltern dem Entwurf nach nun auch für einen Doppelnamen entscheiden. So wird folgendes Beispiel zur Erklärung im Referentenentwurf beschrieben. RTL/ntv liegt dieser vor.

Alex Arnheim und Belgin Bauer sind nicht verheiratet. Sie bekommen das Kind Charlie.
Bisher muss sich Charlie für einen der beiden Nachnamen entscheiden. In Zukunft besteht die Möglichkeiten, aus Arnheim und Bauer einen Doppelname zu machen. Dieser kann – muss aber nicht – durch Bindestrich verbunden werden.

Auch für Scheidungskinder soll sich dem Entwurf nach etwas ändern: Lassen sich die Eltern scheiden und ein Kind lebt bei einem Elternteil, so muss das Kind bisher den Namen behalten, den es ursprünglich bekommen hatte. In Zukunft ist das anders. Das Kind kann den Geburtsnamen der Mutter oder des Vaters annehmen. Dem muss der andere Elternteil zustimmen.

Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils jedoch ersetzen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ab einem Alter von fünf Jahren, muss das Kind außerdem selbst zustimmen.

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Mehr Varianten bei Doppelnamen

Auch bei der Heirat soll es mehr Wahlmöglichkeiten geben. So gibt es für Ehepartner dann diese Möglichkeiten:

Herr Schmitz und Frau Koppe heiraten, zukünftig können dann beide Schmitz-Koppe, Schmitz Koppe, Koppe Schmitz oder Koppe-Schmitz heißen. Die Möglichkeit, dass beide nur Koppe oder nur Schmitz heißen, bleibt ebenso weiter bestehen, wie die Variante, dass jeder seinen Nachnamen behält und kein gemeinsamer Familienname festgelegt wird. Entscheidet sich ein Paar für einen Doppelnamen als Ehenamen, führen diesen auch die gemeinsamen Kinder.

Wenn die Reform so angenommen wird, wie Justizminister Buschmann sie plant, dann gibt es diese Änderungen im Gesetz ab 2025. (dbl)

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