Kita-Kind in Teich ertrunken - Prozess
Ramzans Mutter versteht nicht, wie ihr Sohn sterben konnte
Wie der dreijährige Ramzan im Mai 2017 aus der Kita „Regenbogen“ in Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) entwischen konnte, ist bis heute unklar. Der Junge ertrank in einem Teich auf dem Nachbargrundstück. Nun muss sich die Leiterin der Kita wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Sinzig verantworten. Für Ramzans Mutter ein aufwühlender Tag. Nach der Verhandlung hat sie RTL-Reporter Karl Wirz ein Interview gegeben. Was Kheda I. sagt, nachdem sie den Gerichtssaal verlässt – in unserem Video.
Kita-Leiterin sagt, sie habe ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt

Die Angeklagte Kita-Leiterin ließ über ihre Anwältin eine schriftliche Erklärung verlesen: „Ich bin aber aus meiner Sicht nicht verantwortlich für Ramzans Tod. Ich habe weder meine Aufsichtsplicht verletzt, noch fahrlässig gehandelt.“ Seit dem Tod des Jungen sei für sei trotzdem nichts mehr, wie es vorher war. Sie könne kaum noch arbeiten.
Für die Mutter des Jungen ist es unbegreiflich, wie es zu dem Unglück kommen konnte. „Ich habe ihnen mein Kind anvertraut“, sagte sie nach der Verhandlung. „Warum ist niemand für ihn verantwortlich?“
Ramzan lag im Teich auf dem Nachbargrundstück

Am Tag, an dem der Dreijährige verschwand, seien 83 Kinder in der Kita „Regenbogen“ gewesen. Gegen 10:30 Uhr sei es in der Turnhalle laut geworden. „Dann war klar, dass Ramzan fehlte", beschreibt die Angeklagte in ihrer Einlassung. Auch sie selbst habe sich an der Suche - auch außerhalb des Kindergartens - beteiligt. Um 10:43 Uhr habe sie die Verbandsgemeinde informiert und die Polizei machte sich auf die Suche.
Auch Ramzans Vater kam, um seinen Sohn zu suchen. Er und die Angeklagte gingen zusammen zum Teich auf dem Nachbargrundstück, wo sie den Jungen schließlich entdeckten. Die Kitaleiterin habe dann noch vergeblich versucht, den Dreijährigen wiederzubeleben. Für Ramzan kam jedoch jede Hilfe zu spät. In dem Prozess geht es nun darum, wie der Junge aus der Kita entwischen konnte und ob die Leiterin eine Mitschuld daran trägt.