Verwirrung um Werbeprospekte
Reklame für Feuerwerk und Raketen - sind Böller jetzt doch erlaubt?

Der kommende Jahreswechsel wird anders als alle, die wir bislang erlebt haben. Es gibt keine öffentlichen Feuerwerke, in vielen Städten und Gemeinden soll auch das private Abbrennen von Raketen und Böllern untersagt werden. Der Verkauf von Pyroartikeln ist deswegen verboten. Doch dieses Verbot kam so spät, dass viele Discounter die Verteilung ihrer bereits zuvor gedruckten Prospekte nicht mehr stoppen konnten (hier geht es zu den besten Prospekten und Angeboten). Viele Verbraucher sind verwirrt.
"Hab ich was verpasst?"
Seehofer verbietet Verkauf von Silvesterfeuerwerk
Wer sich beim Anblick der Werbung gefreut haben sollte, muss jetzt ganz tapfer sein, denn der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist seit 22. Dezember ganz offiziell verboten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt, die entsprechende Verordnung inzwischen in Kraft getreten. Auch bereits zuvor etwa über den Online-Handel getätigte Bestellungen dürften nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden.
Ziel der Regelung sei es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.
Vielfach gilt: Im privaten Garten ja, auf öffentlichen Plätzen nein

Ob privat geknallt, geböllert und gezündelt werden darf, hängt davon ab, wo man wohnt. Bremen beispielsweise hat Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr komplett untersagt. Es gilt ein stadtweites Abbrennverbot von Feuerwerksartikeln. In München gilt ein Verbot in der Innenstadt.
Nicht alle Großstädte folgen diesem Beispiel. Berlin erlaubt das Abbrennen von Feuerwerk auf den Straßen, will aber einzelne Verbotszonen ausweisen. Auch in Köln gibt es ähnliche Pläne.
In Niedersachsen ist auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen das Abbrennen von Feuerwerk und auch das Mitführen von Böllern und Raketen verboten.
In vielen Bundesländern ist öffentliches Feuerwerk unerwünscht, das Böllern im eigenen Garten jedoch erlaubt.