Der Musterbrief zum Ausdrucken

Internet zu langsam? So gibt’s jetzt Geld zurück!

Internet zu langsam? Jetzt gibt es Geld zurück Geld zurück
01:56 min
Geld zurück
Internet zu langsam? Jetzt gibt es Geld zurück

30 weitere Videos

Ist die Leistung wieder nicht so schnell wie versprochen?

Von Ron Perduss

Die Zeiten, in denen einige von uns noch via Modem ins Netz gegangen sind, sind zum Glück lange vorbei. Heute ist alles Highspeed und DSL-Verträge mit Datenraten von 50, 100 oder gar 1.000 MBit pro Sekunde gehören fast schon zum Standard. Aber eines sorgt doch immer wieder für Ärger: Die Leitung ist doch nicht so schnell wie versprochen.

Jahr für Jahr häufen sich die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen. Aber was mache ich, wenn mein Provider die versprochene Leistung nicht liefert? Bisher bestand natürlich auch ein Anspruch auf Schadenersatz, aber das große Problem war immer: Wie beweise ich, dass die Netzgeschwindigkeit zu langsam war, und vor allem, wie setze ich meine Ansprüche durch? Ab Dezember wird das nun endlich klar und einfach geregelt! RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss mit den dann geltenden Regeln.

Aktualisiertes Telekommunikationsgesetz

Ab dem 1. Dezember 2021 wird es für uns Verbraucher einfach sein, Schaden geltend zu machen. Die Bundesnetzagentur hat hierfür einen einfachen und klaren Katalog erstellt, der genau regelt, wann und wie viel Geld es vom Provider zurückgibt, wenn Leistungen nicht erfüllt werden.

Wer das Gefühl hat, die Netzleistung ist zu gering, muss an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mindestens zwanzig Messungen – pro Tag zehn – vornehmen. Diese muss auf dem Portal der Bundesnetzagentur unter Breitbandmessung.de durchgeführt werden. Zudem sollte die Messung mit einem Computer durchgeführt werden, der mittels LAN-Kabel mit dem Router verbunden ist. Geschwindigkeitsverluste bei W-LAN müssen Sie nämlich in der Regel hinnehmen. Je nach prozentualer Abweichung von der versprochenen Bandbreite, kann dann entsprechend die monatliche Grundgebühr gekürzt bzw. zurückgefordert werden!

Lese-Tipp: Vertragslaufzeiten & Co.: Weitere Vorteile der neuen Regeln

Wann darf ich konkret kürzen?

Drei Regeln gelten hier:

  • An beiden Messtagen werden nicht 90% der versprochenen Maximal-Bandbreite erreicht.
  • Die normalerweise übliche Geschwindigkeit wird nicht in 90% der Fälle erreicht.
  • An beiden Messtagen wird die vereinbarte Minimal-Bandbreite mindestens einmal unterschritten.

Gekürzt werden darf im prozentualen Verhältnis der Minderleistung. Beispiel: beträgt die Grundgebühr 30 Euro im Monat und die Abweichung der Bandbreite beträgt 50%, so darf die Grundgebühr auf 15 Euro reduziert werden.

Der Netzbetreiber darf sich hier auch nicht querstellen. Die Kürzung der vertraglich vereinbarten Entgelte ist gesetzlich vorgegeben. Wir haben hier einen Musterbrief für Sie, falls die Punkte oben für Sie zutreffen:

Anzeige:

Empfehlungen unserer Partner

So einfach holen Sie sich Ihr Geld zurück - der Musterbrief:

An:

…………………………………………………..

…………………………………………………...

……………………………………………………

Absender:

…………………………………………………..

…………………………………………………...

……………………………………………………

Kundennummer / Vertragsnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem entsprechenden Produktinformationsblatt gemäß der TK-Transparenzverordnung beträgt die von Ihnen zugesicherte Datenübertragungsrate maximal ……… Mbit/s, minimal ….. Mbit/s.

Die vereinbarte Datenübertragungsrate wird jedoch regelmäßig unterschritten. Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur habe ich an folgenden Tagen die mindestens zehn vorgeschriebenen Messungen vorgenommen. Die Ergebnisse finden Sie beiliegend.

Dementsprechend mindere ich die monatlich vereinbarte Grundgebühr um ……………………… Euro und bitte um entsprechende Erstattung bzw. Gutschrift.

Sollten Sie meiner Beanstandung nicht folgen, werde ich die Bundesnetzagentur darüber in Kenntnis setzen. Die außerordentliche Kündigung ohne Fristsetzung behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen