Neuer Corona-Flickenteppich?
Welche Sonderregeln in Bayern, Berlin, Thüringen und Hessen jetzt gelten
Impfung, Kontakte und mehr: Bayern, Hessen und Thüringen preschen vor - Berlin macht eigene Regeln
Der Impfgipfel von Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder hatte keine konkreten Beschlüsse gebracht – und so preschten die Länderchefs von Bayerns, Hessen und Thüringen vor und wollen jetzt allen Geimpften die gleichen Rechte geben, die negativ Getestete genießen. Und Berlin kündigt an, dass es nicht alle Regeln der Bundes-Notbremse 1:1 umsetzen will. Droht also schon wieder der nächste Corona-Flickenteppich?
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Geimpfte in Bayern mit neuen Rechten
Nach den Beratungen beim Impfgipfel soll nun das Bundeskabinett in der kommenden Woche möglichen Erleichterungen für Corona-Geimpfte auf den Weg bringen. Weil das aber vielen Kommunen und Landkreisen nicht schnell genug geht, macht Bayern den nächsten Schritt auch hier vor dem Bund.
Von Mittwoch an werden vollständig Geimpfte dort negativ Getesteten gleichgestellt. Das heißt, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test mehr vorweisen müssen. Privilegien, wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, etwa Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen.
Auch Thüringen will die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten in einer neuen Corona-Landesverordnung verankern. Brauchte man bisher einen negativen Test, um zum Friseur gehen zu können, die Bundesgartenschau zu besuchen oder in den Zoo zu gehen, soll das in Zukunft für Geimpfte und Genese auch ohne Test möglich sein. Spätestens ab 5. Mai soll die neue Verordnung der Staatskanzlei zufolge in Kraft treten.
Und auch in Hessen sollen vollständig Geimpfte rechtlich mit negativ getesteten Menschen gleichgestellt werden. Das Land habe in der vergangenen Woche seine Verordnungen nach Empfehlungen des Robert Koch-Instituts angepasst. Die Verordnung soll nun für alle Bereiche gelten, in denen bislang Tests erforderlich waren, sagte Ministerpräsident Bouffier. Dies gelte etwa für den Friseurbesuch, beim Einkaufen und bei den Quarantäneregeln.
Damit folgen die Ministerpräsidenten auch der Mehrheit der Deutschen. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov gaben 56 Prozent der Befragten an, es zu befürworten, wenn vollständig gegen Corona geimpfte Menschen in Deutschland wieder mehr Freiheiten erhielten. 36 Prozent lehnten dies „eher“ oder „voll und ganz“ ab.
Die Berliner Corona-Regeln
Auch in Berlin deutet sich ein Abweichen von den vereinbarten Regeln an. Dort hat der Senat am Dienstag beschlossen, die erst vergangene Woche beschlossene Bundes-Notbremse nur teilweise 1:1 umzusetzen. Zwar wird das neue Infektionsschutzgesetz auch hier befolgt, bei privaten Treffen, der Homeoffice-Regelung und Tests an Schulen, geht Berlin aber über das Bundesgesetz hinaus.
Private Treffen:
Während die Bundes-Notbremse keine Begrenzung der Personenzahl bei privaten Treffen vorschreibt (ein Hausstand plus eine weitere Person, keine Maximalzahl), dürfen sich in Berlin auch künftig maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder unter 14) treffen.
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Homeoffice
Auch bei der Homeoffice-Regelung geht der Berliner Senat einen Sonderweg und schreibt allen Betrieben vor, dass maximal 50 Prozent der Belegschaft vor Ort sein dürfen. Die Bundes-Notbremse hatte hier keine Grenze vorgeschrieben.
Testpflicht an Schulen
Und auch bei den regelmäßigen Corona-Schnelltests an Schulen geht die Berliner Regelung über die der Bundesregierung hinaus. Während das neue Infektionsschutzgesetz neben den Schülern vorrangig eine Testung der Lehrer vorsieht, weitet Berlin die Tests auf jegliches Schulpersonal aus. Bedingung: Es muss Kontakt zu Schülern bestehen. Davon betroffen sind vor allem Mitarbeiter in der Notbetreuung.
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In der Diskussion um die Rückkehr zu alten Rechten, geht Berlin auch einen Sonderweg. So brauchen Genesene für viele Bereiche des öffentlichen Lebens – die laut Bundesnotbremse nur mit einem negativen Corona-Test möglich sind – keinen Test mehr. Damit behält der Senat seine alte Regelung bei, denn in Berlin gilt die schon seit Mitte April.
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