Schluss mit dem Gepansche!

Einigung in der EU: Mehr Transparenz für Verbraucher! Was sich bei Honig, Saft und Marmelade ändert

Damit ihr immer ganz genau wisst, was drin steckt!
Im Europaparlament hat man sich für mehr Transparenz für Verbraucher eingesetzt. Künftig müssen Honig, Marmelade und Säfte strengere Anforderungen erfüllen. Wir verraten euch, welche das sind und worauf ihr in Zukunft ganz genau achten solltet.
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Honig aus der EU: Länder müssen genau angegeben werden

Nachdem im letzten Jahr vor gepanschtem Honig gewarnt wurde, muss das Herkunftsland von Honig künftig deutlich erkennbar angegeben werden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu Mittwoch, wie aus Angaben des Parlaments und der EU-Staaten hervorgeht. Im Video haben wir die wichtigsten Informationen in aller Kürze für euch zusammengefasst.

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Bislang müsse bei Honigmischungen nur angegeben werden, ob er aus der EU stamme oder nicht. Auch wie groß der Anteil des Honigs aus den jeweiligen Ländern sei, müsse künftig angegeben werden. Die EU-Staaten betonten aber, dass einzelne Länder entscheiden könnten, dass die Verpflichtung zur Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gilt. Zudem gebe es eine Ausnahme bei Verpackungen von weniger als 30 Gramm. Hier könnten die Namen der Ursprungsländer auch durch einen Code abgekürzt werden.

Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch formell absegnen. Das gilt als Formsache.

Saft und Marmelade: Strengere Regeln für „zuckerreduziert“ und Fruchtgehalt

Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen den Angaben zufolge künftig als „zuckerreduziert“ gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurden. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden.

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Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden. (dpa/vho)