Bis zu 2.000 Euro Hilfe sind möglichHärtefallanträge für Heizkosten - wer jetzt Anträge stellen sollte
Heizkostenabrechnung – das treibt fast allen die Schweißperlen auf die Stirn. Bei den Entlastungen gingen Verbraucher, die mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz geheizt haben, bisher leer aus. Das ändert sich jetzt. Die Härtefallanträge können nun gestellt werden. Alles was Sie dazu wissen müssen – in der Übersicht!
Was ist die Härtefallhilfe für Heizkosten?
Wer zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens einmal zu überhöhten Preisen eingekauft hat, kann in den kommenden Wochen eine Erstattung beantragen – vorausgesetzt, es wurde mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz geheizt.
Aus einem Fördertopf sollen im Mai bundesweit Zuschüsse ausgezahlt werden, falls Antragsteller im vergangenen Jahr unverhältnismäßig hohe Heizkostenabrechnungen gezahlt haben. Dafür stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro für private Haushalte zur Verfügung. Um den Zuschuss tatsächlich zu erhalten, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind bundesweit zwar gleich, allerdings gibt es Unterschiede bei den Antragsportalen.
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Die „Härtefallhilfe“ gilt aber lediglich für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Heizöl, Pellets, Holz, Flüssiggas oder Kohle geheizt haben. Gas- und Fernwärmekunden erhalten keine Härtefallhilfen – sie wurden bereits durch die Preisbremsen entlastet.
Wie viel Geld können Sie bekommen?
Welcher Betrag Ihnen am Ende zurückerstattet wird, hängt vor allem von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Heizmittel-Einkäufen gezahlt haben. Waren die Kosten für dieselbe Menge mindestens doppelt so hoch wie im Jahr 2021, besteht ein Anspruch. Dafür müssen Sie alle Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorlegen können. Sollten die Werte demnach über dem Mindestpreis der bundesweiten Referenzwerte (mit Ausnahme von Berlin) liegen, lohnt sich eine Antragstellung auf jeden Fall.
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Beim Heizkosten-Zuschuss übernimmt der Staat allerdings nur 80 Prozent des Kostenanteils, der über Preisverdopplung hinaus vom Verbraucher gezahlt wurde. Das heißt im Umkehrschluss: Hat sich der Preis für das Heizmedium „nur“ verdoppelt, gibt es keine staatliche Rückerstattung.
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Zudem liegt der Entlastungsbetrag im Minimalfall bei 100 Euro pro Haushalt. Summen unter diesem Betrag werden nicht ausgezahlt. Die Maximalgrenze der Heizkostenhilfe wurde bei 2.000 Euro pro Haushalt angesetzt. Ihren Erstattungsanspruch können Sie über den Rechner der Verbraucherzentrale selbst berechnen. Die Referenz- und Mindestpreise finden Sie in dieser Tabelle:
Referenzpreis 2021 | Mindestpreis 2022 für Härtefallhilfe | |
leichtes Heizöl | 0,71 Euro pro Liter | 1,42 Euro pro Liter |
Flüssiggas | 0,57 Euro pro Liter | 1,14 Euro pro Liter |
Holzpellets | 0,24 Euro pro Kilogramm | 0,48 Euro pro Kilogramm |
Holzhackschnitzel | 0,11 Euro pro Kilogramm | 0,22 Euro pro Kilogramm |
Holzbriketts | 0,28 Euro pro Kilogramm | 0,56 Euro pro Kilogramm |
Scheitholz | 85 Euro pro Raummeter | 170 Euro pro Raummeter |
Kohle/Koks | 0,36 Euro pro Kilogramm | 0,72 Euro pro Kilogramm |
* alle Preise inklusive Mehrwertsteuer
Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Referenzpreis 2021), Berechnungen von finanztip.de
Wo und wie kann ich den Antrag stellen?

Sie haben Ihren Anspruch geprüft und sind antragsberechtigt? Wichtig: Der Heizkostenzuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Um eine Antragstellung müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst kümmern. Die Anträge müssen beim jeweiligen Bundesland gestellt werden, in dem sich der private Haushalt befindet. Hier kann es von Bundesland zu Bundesland zu Abweichungen kommen.
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Insgesamt 13 Bundesländer nutzen ein einheitliches Onlineportal für die Antragstellung – Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen setzen auf eigene Plattformen. Zu Abweichungen kommt es außerdem beim Startdatum. In Berlin ist das Antragsportal bereits seit Ende Januar online – im Mai ziehen nun alle weiteren Bundesländer nach. In Ausnahmefällen können die Anträge sogar per Brief eingereicht werden. Weitere
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Auch sollten Sie prüfen, wie in ihrem Bundesland die Fristen sind. In Berlin zum Beispiel ist eine Antragstellung nur noch bis zum 30. Juni 2023 möglich.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Habe ich Anspruch auf den Heizkosten-Zuschuss?
Bei Mehrfamilienhäusern gilt: Ist der Vermieter für den Einkauf des Brennstoffes zuständig, muss er den Antrag für die Heizkostenhilfe stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, müssen die Entlastungen vollständig an die Vermieter weitergegeben werden – vorausgesetzt, der jeweilige Vermieter beteiligt alle Mieter am vollen Umfang der Heizkosten.
Wie lange muss ich auf meine Heizkostenhilfe warten?
Weil erst im Mai sukzessive die Portale eines Großteils der Bundesländer geöffnet werden, sollten sich Antragsteller gedulden. Zudem ist von einer Antragszahl in Millionenhöhe auszugehen, wodurch es zumindest im zentral gesteuerten Portal zu längeren Wartezeiten kommen kann. Eine genaue Prognose zur Dauer ist aufgrund unterschiedlicher Vorgehensweisen der Bundesländer nicht möglich. (rdr)
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