Ein Gesetz mit Thermik

Grüne wollen Heizungsumbau mit bis zu 80 Prozent der Kosten fördern!

In diesem Thema steckt – im wahrsten Sinne des Wortes - jede Menge Thermik! Der Streit um das Heizungsgesetz geht in eine neue Runde: FDP-Chef Lindner geht deutlich auf Distanz, die Länder haben Forderungen und die Grünen wollen den Umbau NOCH mal mehr fördern – mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten!

Das letzte Wort beim Heizungsgesetz ist noch nicht gesprochen

Das Kabinett hat sich bereits geeinigt: Ab 2024 sollen neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen.

Einige Bundesländer fordern Nachbesserungen an den Heizungsplänen der Bundesregierung. Das geht aus Empfehlungen verschiedener Ausschüsse des Bundesrats hervor. Die Beratungen stehen allerdings erst ganz am Anfang.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“, es müsse vor allem bei der Förderung des Heizungsaustauschs nachgesteuert werden. „Das Ziel muss ja sein, dass insbesondere Menschen mit dem kleinen Geldbeutel nicht überfordert sind. Das ist berücksichtigt in dem Konzept, das die Bundesregierung vorgelegt hat. Aber aus meiner Sicht ist es noch nicht ausreichend.“

Grüne wollen bei Förderungen nachlegen: Bis zu 80 Prozent der Kosten möglich!

Die Grünen legen zum Thema Förderungen ein neues Positionspapier vor, das auch RTL vorliegt.

  • Menschen, die über kein hohes Einkommen verfügen sollen demnach bis zu 80 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung vom Staat bekommen können. „Von dieser Maximalförderung in Höhe von 80 Prozent sollen Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr profitieren. Der Fördersatz sinkt dann stufenweise je mehr das Einkommen steigt. Menschen mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten demnach eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten.“

  • Die bisher besprochene Grundförderung von 30 Prozent, sowie die festgelegten Klima-Boni sollen erhalten bleiben. Details dazu finden Sie hier.

  • Außerdem wollen die Grünen die Kreditförderung der KfW-Bank sozial staffeln. „Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sind entsprechend günstiger, je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ausfällt. Gerade Menschen mit wenig Einkommen, darunter viele Rentner*innen, müssen die Kreditlinien in Anspruch nehmen können.“, heißt es in dem Papier.

Finanziert werden soll das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung "Unser Vorschlag wäre, das Geld aus dem Energie- und Klimafonds jetzt auch zu verwenden, um insbesondere Menschen mit unterem, aber auch mittlerem Einkommen noch besser zu unterstützen dabei, wenn sie sich für eine klimafreundliche Heizung entscheiden", sagte die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge zu RTL. "Aus meiner Sicht gibt es wenig Maßnahmen, die zu mehr Klimaschutz führen, als jetzt gerade den Umstieg auf klimafreundliches Heizen zu fördern."

Dröge räumte ein, dass der Fonds damit wohl überzeichnet wäre. "Es gibt da sehr, sehr viele Projekte, die wir daraus gerne finanzieren würden. Und deswegen müssen wir jetzt priorisieren."

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Bauministerin Geywitz: "Dürfen es nicht so kompliziert machen!"

Bundesbauministerin Klara Geywitz von der SPD zeigte sich offen für eine weitergehende soziale Staffelung bei der finanziellen Unterstützung von Hausbesitzern. „Aber wir dürfen es nicht so kompliziert machen, dass jemand im Havariefall über Monate nicht weiß, wieviel Geld er vom Staat bekommt“, sagte Geywitz in Weimar. Eine umfängliche Prüfung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse könne dauern. Betroffene Hausbesitzer müssten aber „ganz schnell wissen, krieg ich 30, 40 oder 50 Prozent Zuschuss“. Deshalb sei sie „offen für noch weitere soziale Differenzierung.“

Bei der FDP werden die Vorschläge sicher nicht auf Gegenliebe stoßen: Im RTL/ntv-Talk beim Ludwig-Ehrhard-Gipfel sagte Lindner: „Der jetzige Gesetzentwurf ist kein Konsens der Koalition.“ Es sei der Wunsch im Kabinett gewesen, das Gesetz „als Arbeitsentwurf“ schnell in den Bundestag zu bringen, wo der Gesetzgeber dann die abschließenden Entscheidungen treffen solle. „Deshalb lasse ich mich nicht im Einzelnen auf dieses Gesetz verpflichten.“

Den kompletten Talk sehen Sie im Video. Auch das Thema Migration wurde doch debattiert.

Bundesrats-Umweltausschuss fordert Nachbesserungen

Von 2024 an soll nach dem Entwurf für das Gebäudeenergiegesetzes möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gibt es nicht, es gibt Übergangsfristen.

Der Bundesrats-Umweltausschuss, in dem viele grüne Landesumweltminister vertreten sind, fordert eine Verschärfung der Heizungspläne. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll es ein grundsätzliches Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Energien nach dem 31. Dezember 2044 geben. Diese Zielsetzung sei mit dem Ziel der Bundesregierung vereinbar, im Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, heißt es. In einigen Ländern werde jedoch schon früher eine Klimaneutralität angestrebt. „Um diese Ziele auch erreichen zu können, muss den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, schon früher Regelungen zu Betriebsverboten für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen zu erlassen.“

Der Bundesrat stimmt am 12. Mai über die Empfehlungen ab. Dabei ist offen, ob diese so angenommen werden. Stephan Weil wies darauf hin, dass man ganz am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens stehe. In den Ausschüssen des Bundesrats gebe es unterschiedliche Empfehlungen. Darüber werde man im Bundesrat in der nächsten Sitzung zu entscheiden haben. Auch der Bundestag steht am Anfang der parlamentarischen Beratungen. Die FDP hat bereits deutliche Nachbesserungen gefordert. (eku, mit dpa)

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