Schon gewusst!?
Schneeschippen und Co. – das sind eure Rechte und Pflichten bei Schnee und Eis
Ist das KALT!
Deutschland bibbert, Schnee, Eis und Glätte macht uns vielerorts zu schaffen. Jedes Mal aufs Neue dürfte sich der ein oder andere fragen: Was genau muss ich jetzt eigentlich machen!? Darf ich Salz vor meiner Haustür streuen? Was ist mit dem Bürgersteig, wer ist verantwortlich fürs Schnee schippen? Und was ist eigentlich, wenn ich aufgrund des schlechten Wetters zu spät zur Arbeit komme? Das alles erfahrt ihr in unserem Video.
Thema Schnee schippen: Wer muss wann wo ran?
Muss ich den Bürgersteig freiräumen?
Ja, wenn ihr Eigentümer des angrenzenden Grundstücks seid. Bei Mehrfamilienhäusern teilen sich die Eigentümer diese Arbeiten normalerweise reihum. Der Bürgersteig muss nicht auf voller Breite freigeräumt werden, es reicht ein Korridor von etwa 1,20 Meter bis 1,50 Meter Breite. Die Pflicht zum Schneeräumen kann auch auf Mieter übertragen werden. Ein Passus dazu findet sich dann im Mietvertrag. Zulässig ist auch, ein privates Unternehmen dafür zu bestellen. Ihr dürft den Schnee nicht zum Nachbarn schieben, sondern müsst einen Teil des Gehsteigs dafür verwenden.Ein Anruf bei der Gemeinde hilft auch weiter, denn die weiß in jedem Fall, ob und wie ihr den Gehsteig zu reinigen habt. Fakt ist, dass der Gehweg schnee- und eisfrei sein muss. Und zwar während der Arbeitskernzeit von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Zur Not muss man also auch mehrmals am Tag Schnee schippen. Auch wer krank oder im Urlaub ist, hat keine Ausrede. Man muss dann dafür sorgen, dass jemand anderes das Trottoir reinigt.
Übrigens: Salz streuen ist nach wie vor nicht erlaubt. Ihr solltet Granulat oder Kies verwenden.
Was passiert, wenn sich jemand vor meiner Wohnung verletzt?
Wenn ein Fußgänger bei Glatteis auf einem Gehweg stürzt, kann es sein, dass er Anspruch auf Schadenersatz hat und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld hat. Die private Haftpflichtversicherung des Mieters greift dann normalerweise. Ist der Vermieter seiner Räumpflicht nicht nachgekommen, tritt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.Was passiert, wenn ich mir auf Eis den Knöchel an einer Bus- oder Bahnstation breche?
Wird ein vereister Weg nicht gestreut, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Wenn Warnschilder fehlen, handelt es sich um eine pflichtwidrige Unterlassung. Dann ist Schmerzensgeld drin, der Betreiber des Verkehrsbetriebs ist dann haftbar.
Lese-Tipp: Schnee- und Glätte hat Deutschland fest im Griff – jetzt ist Geduld gefragt
Thema Job: Wegen Schnee zu spät ins Büro? Gibt’s nicht!
Was passiert, wenn ich wegen des Wetters zu spät ins Büro komme?
So hart das klingt, aber das ist euer persönliches Pech. Den Weg zur Arbeit müsst ihr sicherstellen, egal, was auf Schiene und Straße los ist. Wenn euer Chef knallhart ist, kann er euch sogar die Zeit, die ihr zu spät kommt, vom Lohn abziehen. Oder ihr müsst eben länger bleiben. Der Arbeitgeber kann natürlich auch kulant sein.Aber: Auch wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät zur Arbeit kommt, darf ihm deshalb nicht sofort gekündigt werden. Erst muss er abgemahnt werden.
Anders verhält es sich, wenn beispielsweise im Büro die Heizung ausfällt und ihr nicht arbeiten könnt. Dann bekommt ihr weiterhin Geld, auch wenn ihr stattdessen zu Hause im Warmen sitzt.
Was passiert bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?
Passiert auf einem der Wege zur oder von der Arbeitsstelle ein Unfall, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Denn dann habt ihr laut Gesetz einen Arbeitsunfall erlitten.
Lese-Tipp: Muss ich zur Arbeit, wenn die Straßen wegen Kälte dicht sind?
Thema Auto: Das sind absolute No-Gos bei Eis und Schnee!
Reicht es, die Fenster geradeso zum Durchschauen freizukratzen?
Klares Nein. Alle Scheiben müssen vollständig sauber sein. Wer meint, er müsse nur ein kleines Guckloch freikratzen, der riskiert ein Bußgeld.Was ist mit altem Schnee auf dem Dach?
Auch der muss runter. Schnee kann als Ladung angesehen werden, der beim Bremsen nach vorne rutschen kann und euch dann die Sicht versperrt. Deshalb droht hier ebenfalls ein Bußgeld.
Im Video: Krankgemeldet? Das dürft ihr jetzt noch machen
Thema auf Achse: Was tun, wenn Bus und Bahn nicht fahren?

Mein Flieger fliegt nicht, mein Zug kommt zu spät – was nun?
Wenn das Flugzeug durch Schnee und Eis mehr als fünf Stunden Verspätung hat, kann der Fluggast vom Luftbeförderungsvertrag kostenfrei zurücktreten. Dann gibt's das Geld komplett zurück. Allerdings können keine darüber hinausgehenden Erstattungen geltend gemacht werden, da die Airline nichts für solche Wetterkapriolen kann. Höhere Gewalt ist das Stichwort.Bahnreisende erhalten bei Zugverspätungen von mehr als einer Stunde eine Erstattung. Sie können dann 25 Prozent des Reisepreises der einfachen Fahrt geltend machen. Ab zwei Stunden Verspätung sind dann 50 Prozent drin.
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Thema Heizen: Eure Heizung ist im Eimer und draußen ist es eisig kalt?
Bei euch ist es kalt in der Bude?
Wenn bei euch als Mieter die Heizung ausfällt, informiert sofort den Vermieter. Bis die Heizung wieder voll funktioniert, darf die Miete sogar gemindert werden. Bei nur etwa 16 bis 17 Grad Zimmertemperatur, sind 50 Prozent Abzug erlaubt.Ihr dürft aber nicht sofort die Handwerker rufen. Zuerst müsst ihr dem Vermieter Bescheid sagen. Erst wenn der auch nach einer Mahnung nicht aktiv wird, könnt ihr selbständig einen Handwerker beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen.