Leiter des Bruchsaler Gefängnis: „Es war kein Freigang“

Mörder auf der Flucht in Germersheim: Er türmte, als er Frau und Kinder am See traf

Als er seine Familie am See treffen darf, haut er einfach ab!
Am Montagmittag vergangener Woche (30.10.) flüchtet ein verurteilter Mörder (43) in Germersheim (Rheinland-Pfalz), als er am Sollachsee seine Frau mit den zwei gemeinsamen Kindern treffen darf. Das passiert, obwohl zwei Justizvollzugsbeamte ihn begleiten. Der Leiter der JVA rechtfertigt sich und gibt Details bekannt, die Fragen aufwerfen.
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In Germersheim geflohener Häftling: Er traf Frau und Kinder

Bildnummer: 52353049  Datum: 22.01.2008  Copyright: imago/Gustavo Alabiso
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Der entflohene Häftling, ein verurteilter Mörder, sitzt im Gefängnis in Bruchsaal ein.
IMAGO / Gustavo Alabiso

Seitdem der Strafgefangene in Germersheim entkommen ist, hat das 21.000-Einwohner-Städtchen Angst um seine Sicherheit. Wie es soweit kommen konnte, ist auch vier Tage nach der aufsehenerregenden Flucht nicht geklärt. Doch in einer Pressemitteilung gibt das Polizeipräsidium Pforzheim inzwischen neue Details preis: Der Mörder ist an dem See, um seine Ehefrau mit den zwei gemeinsamen Kindern zu treffen.

Dabei kann er die elektronische Fußfessel lösen und in ein angrenzendes Waldstück flüchten. Dann verliert sich seine Spur. Immerhin: Ein Woche später sind etwa 50 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, teilte eine Sprecherin des Landeskriminalamtes eine Woche nach dem Verschwinden des Mannes mit.

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Thomas Weber, der Leiter des Gefängnisse in Bruchsal, erklärte zu dem für ihn und seine JVA peinlichen Zwischenfall: Der beaufsichtigte Spaziergang am See des Mörders sei kein Freigang, sondern vielmehr eine „vollzugsöffnende Maßnahme“ gewesen. Ob Freigang oder nicht: Der Häftling ist weg.

Mörder bereits vor seiner Haft wegen Totschlags im Gefängnis

Anzeichen dafür habe es keine gegeben, so Weber beim SWR weiter. Seit Oktober 2019 sei der Abstecher ins Freie der achte Ausflug dieser Art gewesen. Zu beanstanden habe es sonst nie etwas gegeben. Warum die zwei begleitenden JVA-Beamten dieses Mal nur noch die Fußfessel des 43-Jährigen finden können? Unklar. Der Flüchtige sei bereits vor seiner Verurteilung wegen Mordes einmal wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, schreibt die Polizei. In Gera (Thüringen) hatte er daraufhin fünf Jahre im Gefängnis verbracht, wie die Staatsanwaltschaft Pforzheim RTL bestätigt.

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Im Mai 2012 war der geflüchtete Häftling dann vom Landgericht Karlsruhe unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts sein Opfer (44) aus Pforzheim im Januar 2011 nach Gotha (Thüringen) gelockt, gefesselt, geschlagen und vergewaltigt. Danach waren er und eine Mitangeklagte (damals 30) mit dem noch verletzten Opfer in die Südpfalz gefahren. Dort hatte der heute 43-Jährige das Opfer erwürgt.

Auch jetzt schließt die Polizei eine Gefahr für die Bevölkerung nicht aus. Sie beschreibt den Häftling als etwa 1,85 Meter groß, mit einer kräftigen bis sportlichen Figur. Außerdem habe er eine Glatze und trage ein schwarzes T-Shirt, blaue Jeans und graurote Sportschuhe. Hinweise nehmen die Beamten unter 110 entgegen. (jak)