Lebenserhaltende Maßnahmen müssen in Klinik oder Hospzig beendet werden
Gericht hat entschieden: Baby Indi darf nicht zuhause sterben

Es ist ein furchtbarer Schicksalsschlag – und der Kampf neigt sich dem Ende zu.
Lange Zeit geben die Eltern der kleinen Indi Gregory, die seit ihrer Geburt im Krankenhaus liegt, alles, dass ihr kleines Mädchen leben darf. Doch kürzlich entschied der Oberste Gerichtshof in Großbritannien: Die lebenserhaltenden Maßnahmen des erst acht Monate alten Kindes dürfen offiziell eingestellt werden. Der Wunsch der Eltern war nun, ihr Kind nach Hause zu holen. Doch das bleibt ihnen wohl verwehrt.
RTL.de ist jetzt auch bei WhatsApp – HIER direkt ausprobieren!
Indi Gregory leidet an einem seltenen Gendefekt und ist todkrank
Indi Gregory ist erst acht Monate alt, sollte also ihr ganzes Leben noch vor sich haben. Eigentlich. Denn das Kind ist todkrank, leidet am mitochondrialen DNA-Depletionssyndrom (MDDS), einer seltenen genetischen Erkrankung.
Als wäre dies nicht schon schlimm genug, hat Indi außerdem ein Loch im Herzen. Und: Kurz nach ihrer Geburt musste sie sich im Februar 2023 einer Darm- sowie Schädel-OP unterziehen.
Aktuell liegt das kleine Mädchen im Queen’s Medical Centre in Nottingham, Großbritannien. Ihre Eltern – Dean Gregory und Claire Staniforth – kämpften monatelang darum, dass die lebenserhaltende Behandlung ihrer Tochter vorgesetzt wird. Ihr Argument: Indi brauche einfach mehr Zeit. Die Krankenhausleitung sah das allerdings anders und bat den High Court, also den Obersten Gerichtshof, die Behandlung rechtmäßig zu begrenzen, da es niemandem mehr helfe, das „sterbende“ Baby an einem Beatmungsgerät angeschlossen zu lassen – und bekam Recht.
Lese-Tipp: Ärzte wollen die Maschinen abstellen: Eltern kämpfen für Baby Indi
„Schweren Herzens“ sei der Richter zu dem Entschluss gekommen, den Ärzten die Erlaubnis über den Abbruch der invasiven Behandlung zu geben. Denn: Die medizinischen Beweise über Indis Gesundheitszustand seien „einhellig und eindeutig“ gewesen, man könne nichts mehr für das Kind tun.
Die Familie wollte das nicht akzeptieren und ging in Berufung – doch nun entscheid das Gericht abermals gegen sie.
Im Video: Seltener Gendefekt: Klara (2) wird wohl nie laufen können
Gericht urteilt: Indi darf nicht zu Hause sterben
Die lebenserhaltenden Maßnahmen für das acht Monate alte Mädchen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden, urteilte das Berufungsgericht in London, wie britische Medien am Samstag berichteten.
Lese-Tipp:Ihr Körper wehrt sich gegen feste Nahrung! Kathleen (21) lebt mit seltener Erkrankung
Nach Auskunft der Ärzte in Nottingham ist die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft. Auch ein Antrag, die kleine Indi zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt.
Die britische Parlamentsabgeorgnete Maggie Throup sagte nach der Gerichtsentscheidung laut BBC: „Nur wenige Menschen können sich die herzzerreißende Situation vorstellen, in der sich Frau Staniforth und Herr Gregory derzeit befinden. Aber ich habe keinen Zweifel daran, dass alle Eltern, die vor die Wahl gestellt werden, ihr Kind lieber in der vertrauten Umgebung ihres eigenen Zuhauses pflegen würden als in einem Krankenhaus oder Hospiz.“ (vdü/dpa)