Entlastungen für VerbraucherProfitieren Sie von der Gaspreisbremse? Energiekosten berechnen mit dem Gaspreisrechner

ARCHIV - 04.10.2021, Niedersachsen, Hannover: Ein Mann dreht in einer Wohnung am Thermostat einer Heizung. Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gaspreisbremse eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar schließen. (zu dpa: "Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten") Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Steigende Energiepreise belasten viele Verbraucher in Deutschland. Die Bundesregierung möchte dem mit einer Gaspreisbremse entgegenwirken.
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von Tibor Martini

Die Inflation hat in diesem Jahr neue Rekorde erreicht. Vor allem bei den Energiepreisen ging es steil nach oben. In Deutschland soll die Gaspreisbremse dagegen wirken – wir zeigen Ihnen, wie stark Sie davon tatsächlich profitieren.
LESE-TIPP: Gaspreisbremse & Co. – so viel kommt von den Entlastungen bei Familien an

Wie hoch fallen Ihre Gaskosten nächstes Jahr aus? Unser Rechner zeigt es Ihnen

Die Bundesregierung hat auf steigende Energiepreise mit einer Gaspreisbremse reagiert. Unser Rechner zeigt Ihnen einfach, wie hoch Ihre Kosten für Gas im nächsten Jahr ausfallen:

Inflation belastet viele Haushalte: Regierung veranlasst Soforthilfen und Gaspreisbremse

Steigende Preise machen Verbrauchern in Europa das Leben schwer. Vor allem bei den Energiepreisen ging die Inflation in den letzten Monaten stark nach oben. Die Maßnahmen der Bundesregierung umfassen im Wesentlichen zwei Schwerpunkte:

  • Soforthilfe: Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, bekommen im Dezember ihren Abschlag erlassen. Diese Einmalzahlung soll die Zeit überbrücken, bis im kommenden Jahr die echte Gaspreisbremse greift.

  • Gaspreisbremse: Ab dem nächsten Jahr gilt für den Gaspreis ein Höchstbetrag. Verbraucher und Unternehmen müssen also niemals mehr zahlen als diesen Betrag – allerdings nur für einen bestimmten Teil ihrer Rechnung.

Einfach gesagt: Für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bekommen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert – mehr darf also nicht auf der Rechnung stehen.

Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs werden weiterhin wie bisher mit den Preisen des Anbieters berechnet. Für Wärmekunden gibt es eine ähnliche Bremse: Hier wird der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze bei 9,5 Cent gedeckelt.

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Diese Umlagen werden auf den Gaspreis aufgeschlagen

Erfreulich für Verbraucher: Die am stärksten diskutierte und sehr teure Gasumlage wurde inzwischen gestoppt. Dennoch gibt es noch weitere Umlagen, die auf den Gaspreis aufgeschlagen werden. Dazu gehören die Bilanzierungsumlage mit 0,57 Cent pro kWh, die Gasspeicherumlage mit 0,059 Cent pro kWh und die Konvertierungsumlage mit 0,038 Cent pro kWh.

Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst bei stern.de