Im Video:Freiheit für Orang-Utan-Dame „Sandra“

Ist ein Orang-Utan rechtlich gesehen eher ein Mensch oder eine Sache? Ein Gericht in Argentinien fällt ein grenzüberschreitendes Urteil: Erstmals sprechen die Richter einem Primaten die Rechte einer „nicht-menschlichen Person“ zu. Für die aus einem deutschen Zoo stammende Orang-Utan-Dame „Sandra“ geht damit endlich ein beengtes Leben hinter Gitterstäben zu Ende.

33 Jahre hinter Gittern. 33 Jahre in kleinen Gehegen, ohne Artgenossen – damit ist jetzt endlich Schluss. In Video stellen wir Ihnen „ Sandra“ vor, die nach einem Leben in Gefangenschaft nun endlich in ein Naturreservat in den USA ziehen darf.

Urteil: „Tiere sind fühlende Wesen“

Bereits 2014 hatte eine Tierrechtsvereinigung die Frage vor Gericht gebracht: Darf ein Tier, so wie Sandra, in Gefangenschaft gehalten werden? Die Tierschützer stützen bei ihrer Klage für „Sandra“ auf die sogenannten „Habeas Corpus-Rechte“. Diese gelten als universelle Menschenrechte und schützen Personen vor willkürlicher Inhaftierung. Bei „Sandra“ handle es sich um eine „nicht-menschliche Person“, die fühle und emotionale Beziehungen unterhalte, Entscheidungen treffe und in der Gefangenschaft leide, so die Begründung der Argentinischen Anwaltsvereinigung für Tierrechte.

Es folgen Expertenkomissionen, Gerichte und Untersuchungen. Viele Zoologen lehnen diese Forderung strikt ab. Doch dann entscheidet Richterin Elena Liberatori: ja, die Orang-Utan Dame hat Gefühle. Und muss deshalb auch rechtlich als ein Wesen mit Gefühlen behandelt werden. „Tiere sind fühlende Wesen. Und müssen deshalb auch so gesetzlich behandelt werden. Das oberste Recht dass sie haben, ist unsere Pflicht sie zu respektieren“, so die Begründung von Elena Liberatori.

Sandra lebte zunächst weiter in dem Zoo

Der von den Tierschützern angestrengte Prozess um "Sandras" Grundrechte hat mit dazu beigetragen, dass der Zoo von Buenos Aires in einen Ökopark umgewandelt wird. Bis 2023 soll dort eine Forschungs- und Bildungsstätte zum Erhalt der Artenvielfalt entstehen.

Für Sandra tat sich allerdings nach dem Urteil wenig, sie lebte weiter in dem Zoo. Tierschützer erklärten daraufhin, dass die veränderten Lebensbedingungen eine Gefahr für den Orang-Utan darstellten und er in einem größeren Gehege untergebracht werden müsse. Die Richter gaben ihnen Recht.

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Neugewonnene Freiheit ohne Gitterstäbe

Nun ist das Orang-Utan-Weibchen auf Verlangen der argentinischen Justiz aus dem ehemaligen Zoo von Buenos Aires in eine Auffangstation für Menschenaffen in den USA verlegt worden.

Ein Leben in absoluter Freiheit ist für Orang-Utan-Dame „Sandra“ nicht mehr möglich. Zu lange hat sie bereits in Gefangenschaft gelebt. Aber sie darf umziehen. In das „Center for Great Apes“, ein riesiges Freigehege in Florida. Dort kann sie ihre neugewonnene Freiheit ohne Gitterstäbe genießen, über die so viel gestritten und diskutiert wurde.

„Ihre Würde werden wir Sandra nie mehr zurück geben können. Aber was wir tun können, ist den Rest ihres Lebens so würdevoll wie möglich zu gestalten.“ so Richterin Elena Liberatori.