Berichte über Pläne des Justizministeriums
Fahrerflucht ohne Personenschaden: Bald keine Straftat mehr?

Mega ärgerlich! Beim Ausparken titscht ein Auto ein anderes an und fährt dann einfach weg. Bisher eine klare Straftat – doch das Bundesjustizministerium will das bald nur noch als Ordnungswidrigkeit bewerten.
Aktuell drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft
Unfallflucht ohne Personenschaden soll demnach nicht mehr als Straftat behandelt werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf ein Papier, das das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) kurz nach Ostern mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände verschickt haben soll.
„Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, heißt es demnach in dem Papier.
Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das solle nach den Plänen des Justizministeriums künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten. Sobald es körperlich Geschädigte gebe, sei es stets erforderlich, „am Unfallort zu verbleiben und sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu gebe“, heiße es in dem Ministeriums-Papier weiter. Das gelte „trotz der mit der Selbstanzeige des Unfalls verbundenen Selbstbezichtigung einer ggf. mitverwirklichten Begleittat“ - etwa einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.
Vor diesem Hintergrund gebe es umgekehrt aber gute Argumente dafür, „von einer Strafbewehrung der unterlassenen Selbstanzeige des Unfalls bei reinen Sachschäden abzusehen“, heißt es laut RND-Bericht in dem Eckpunktepapier weiter.
Noch sei aber nichts entschieden, macht das Justizministerium via Twitter deutlich:
„Wir schauen aktuell systematisch das Strafrecht durch - dazu gehört auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§142 StGB). Dazu haben wir Verbände nach ihrer Meinung gefragt. Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, gibt es noch nicht.“
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Wer einen Schaden verursacht, muss eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten
Bislang gilt, dass Unfallbeteiligte eine „angemessene Zeit“ am Unfallort warten müssen. Als Alternative dazu bringe das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle ins Spiel. „Denkbar wäre etwa eine Meldung über eine standardisierte Online-Maske, gegebenenfalls auch mit hochzuladenden Bildern vom Unfallort und Schaden, oder eine, am geschädigten Fahrzeug zu fixierende, Schadensmeldung, bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge“, heiße es in dem Papier des Ministeriums. (dpa/eku)
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