Diese Regelungen gelten an den „stillen Feiertagen“Essen, Tanz und Musik an Karfreitag - was ist erlaubt, was nicht?

Ab Freitag beginnen die Osterfeiertage. Da Ostern das wichtigste christliche Fest im ganzen Jahr ist, schützt das deutsche Grundgesetz einige Ostertage als sogenannte „stille Tage“. Als besonders schützenswert gilt der Karfreitag, der Tag der Kreuzigung von Jesus Christus. An diesem Tag ist Tanzen und Feiern in der Regel tabu. Allerdings haben die einzelne Bundesländer dabei unterschiedliche Regelungen.
Was ist eigentlich ein „stiller Feiertag“?
Als „stille Feiertage“ gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Tage, eine einheitliche bundesweite Regel gibt es nicht. Als „stille Feiertage“ gelten nach dem Feiertagsschutzgesetz in fast allen Bundesländern der Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag und der Totensonntag.
An diesen so genannten „stillen Feiertagen“ sind nicht nur öffentliche Partys und Konzerte untersagt, sondern generell alle Veranstaltungen, die „nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen“.
Unterschiedliche Bundesländer - unterschiedliche Regelungen

Da der Karfreitag als christlicher Feiertag gesetzlich anerkannt ist, findet er in allen 16 Bundesländern statt. Dennoch legen die Länder die Regulierungen teilweise unterschiedlich aus.
Hier ein paar Beispiele:
Nordrhein-Westfalen
Tanzverbot
Gründonnerstag: 18 bis 24 Uhr
Karfreitag: ganztägig
Karsamstag: 0 bis 6 Uhr
Zudem verbietet NRW als einziges Bundesland alle nicht öffentlichen Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, somit auch Privatpartys im Freien. Auch Wohnungsumzüge sind an diesem Tag untersagt.
Hamburg
Tanzverbot
Karfreitag: 2 bis 24 Uhr
Karsamstag: 0 bis 2 Uhr
Auch hier sind am Karfreitag keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Auf der Reeperbahn wird das Verbot aber nicht so streng beachtet.
Berlin
Tanzverbot
Karfreitag: 4 bis 21 Uhr
Berlin gilt als das lockerste Bundesland an diesen Tagen. Hier gibt es an Gründonnerstag, Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag kaum Einschränkungen. Zwar gilt am Karfreitag von vier bis 21 Uhr ein Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen, dennoch wird in vielen Clubs und Diskos trotzdem gefeiert. Öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls eigentlich verboten, aber nur, wenn diese mit Unterhaltungsmusik oder anderen Unterhaltungsprogrammen verbunden sind.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Wer dennoch am Karfreitag das Tanzbein schwingen möchte, wird dies vielerorts dennoch tun können. Denn kein Bundesland darf Tanzveranstaltungen grundsätzlich verbieten, heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Clubs können sich eine Ausnahmeregelung holen und somit auch am Karfreitag öffnen.
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Verkürzte Öffnungszeiten an Karfreitag
Da Karfreitag ein stiller Feiertag ist, gelten besondere Einschränkungen. Viele öffentliche Veranstaltungen - wie Sportevents - sind deshalb an diesem Tag komplett verboten. Geschäfte und Behörden bleiben geschlossen.
Museen, Zoos, Kinos und andere Einrichtungen, die der Erholung dienen, dürfen hingegen öffnen. Tankstellen, Notdienst-Apotheken und Restaurants sind in der Regel wie an Sonntagen auf. Bäckereien oder Blumenläden dürfen nur fünf Stunden öffnen.
Bestimmte Filme sind an Karfreitag tabu
Auch das Fernsehprogramm ist von den „stillen Feiertagen“ betroffen: Nicht alle Filme dürfen gezeigt werden. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an stillen Tagen nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter dieser Tage entsprechen
Fisch oder Fleisch?
Nicht nur bei der Freizeitgestaltung gibt es Besonderheiten, sondern auch beim Essen. Während der Fastenzeit essen Christen mittwochs und freitags kein Fleisch. Karfreitag ist der Höhepunkt der Fastenzeit. Der Verzicht von Fleisch soll an den Leidensweg von Jesus erinnern. Fisch darf hingegen gegessen werden, da er ein Symbol des Christentums ist.