Die Schritt-für-Schritt Anleitung

Energiepauschale für Studierende beantragen - so kompliziert ist es wirklich!

Hörsaal
Auch Studierende können jetzt bald die Energiepauschale beantragen.
deutsche presse agentur

Die Energiepauschale für Studierende ließ lange auf sich warten. Jetzt kommt sie endlich! Ab Mitte März haben Studierende Anspruch auf den Energiebonus. Denn auch sie trifft die Energiekrise besonders hart.

Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine Einmalzahlung von 200 Euro der Bundesregierung. Das Problem: Diese muss jedoch extra beantragt werden – und das ist kompliziert!

Wir haben hier die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zusammengestellt.

Wann und wo kann ich die Einmalzahlung beantragen?

Ab Mitte März kann ein Antrag auf die Zahlung ausschließlich auf der dafür angelegten Website: www.einmalzahlung200.de gestellt werden.

Wann wird mir die Energiepauschale ausgezahlt?

Beantragt werden kann das Geld ab dem 15. März - ab wann es dann auf dem Konto ist, ist noch offen. Es soll aber so schnell wie möglich ausgezahlt werden, heißt es auf der Seite des Bildungsministeriums.

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Habe ich Anspruch auf die Einmalzahlung?

Anspruchsberechtigt sind laut des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

  • alle Studierenden
  • (Berufs-)Fachschüler, „deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt“, oder, „die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln“,
  • Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien,
  • Auszubildende an bestimmten Ausbildungsstätten, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen oder eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Duale Auszubildende sind nicht antragsberechtigt

Was muss ich als Student oder Fachschüler noch beachten?

ARCHIV - 07.03.2019, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Frau dreht am Thermostat einer Heizung. (Zu dpa: «Einmalzahlung für Studierende: Über 260 000 Anspruchsberechtigte») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Die steigenden Heizkosten sind für viele Studenten und Studentinnen ein Problem.
hcd pil djj vco jan wee kno chs , dpa, Hauke-Christian Dittrich
  • Die Ausbildungsstätte muss ihren Sitz in Deutschland haben
  • Studierende sowie (Berufs-)Fachschüler müssen zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert bzw. angemeldet gewesen sein
  • Ihr Wohnsitz muss sich zum gleichen Datum in Deutschland befunden haben
  • Eingeschriebene an einer privaten Ausbildungsstätte erhalten die Einmalzahlung nur, wenn ihr jeweiliger Ausbildungsgang, mit „dem einer öffentlichen Einrichtung gleichwertig anerkannt ist.“

Was muss ich tun, um das Geld zu bekommen?

Um Mitte März so schnell und einfach wie möglich, die Einmalzahlung zu erhalten, bietet es sich an, schon Vorbereitungen zu treffen.

Was Sie bereits jetzt tun können:

Richten Sie für die spätere Antragsstellung, ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion ein.

So können sie Ihre Identität nachweisen:

  • Online-Ausweis des Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitel oder Unionsbürgerkarte
  • EU-Identität, also die elektronische Identifizierung (eID) Ihres europäischen Heimatstaats
  • mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat

Online-Ausweisfunktion einrichten

Häufig ist die Online-Ausweisfunktion bei neueren Personalausweisen bereits aktiviert. Der PIN befindet sich in einem PIN-Brief nach der Beantragung des Personalausweises.

Ansonsten kann die 6-stellige PIN entweder von dem Bürgeramt des jeweiligen Wohnsitzes erteilt werden und die Online-Ausweisfunktion aktiviert werden oder in der AusweisApp2 unter „PIN-Rücksetzbrief bestellen“, beantragt werden.

Und das geht so:

1. Aktivieren Sie die NFC-Funktion auf Ihrem Smartphone (dabei können über die Rückseite des Smartphones, drahtlos Daten ausgetauscht werden)

2. Laden Sie die AusweisApp2 im Appstore herunter

3. Klicken Sie „Gerät und Ausweis prüfen“, an

4. Halten Sie Ihren Ausweis auf die Smartphone- Rückseite (dieser wird dadurch gescannt)

In dem Schritt wird geprüft, ob der Ausweis erkannt wird, darauf zugegriffen werden kann und ob die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist.

In einer Abfrage werden Sie angehalten, Ihren Transport-PIN einzugeben und einen sechsstelligen Wunsch-PIN auszuwählen.

Wie kann Ich das BundID Konto für die spätere Antragsstellung, registrieren?

1. klicken Sie „Mein Konto“ und dann auf „Noch kein Nutzerkonto?“

2. wählen Sie "Registrieren mit elektronischer ID" aus

3. zeitgleich öffnen Sie die AusweisApp2 und legen Ihren Personalausweis auf die Rückseite Ihres Smartphones

4. geben Sie den 6-stelligen Pin ein (siehe oben)

5. auf der BundID-Website werden Fragen wie Benutzername, Beantwortung von Sicherheitsfragen und Passwort abgefragt

Wenn bereits ein BundID-Konto vorhanden ist, kann ein Upgrade durchgeführt werden.

Hierfür wählen Sie einfach „Weitere Zugänge hinzufügen“ und dann „Elektronische ID“ aus.

Wenn es dann Mitte März so weit ist, kann der Antrag laut BMBF auf dem oben genannten Portal in folgenden Schritten gestellt werden:

  • Die Ausbildungsstätten senden Ihnen einen Zugangscode zu, diesen geben Sie ein.
  • Melden Sie sich mit ihrem BundID zum Antrag an und weisen Sie ihre Identität mit einem der genannten Möglichkeiten (z.B. Online-Ausweis) nach.
  • Füllen Sie jetzt den Online-Antrag aus und geben Sie hier Ihre Kontoverbindung an und bestätigen Sie die Erklärung. Jetzt absenden!
  • Nachdem alles ausgefüllt ist, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bewilligung und die 200 Euro auf Ihr Konto.

(fdo)

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