Auch Studenten dürfen sich freuen - aber erst nach Weihnachten!
Energiepauschale: Fachschüler erhalten 200 Euro vom Staat

Die Energiekrise betrifft mittlerweile fast jeden Bürger gleichermaßen, allerdings bekommt nicht automatisch jeder einen einmaligen Zuschuss. Nun wurde der Kreis der Empfänger im dritten Entlastungspaket geweitet. Nachdem Rentnerinnen und Rentner bereits eine Einmalzahlung zugesichert bekommen haben, sind nun auch Fachschüler und Studenten dran.
3,4 Millionen Studenten und Fachschüler können sich freuen
Jetzt ist es offiziell. Im dritten Entlastungspaket werden Fachschüler und Studenten mit 200 Euro bezuschusst. Das Bundeskabinett beschloss am Freitag eine sogenannte Formulierungshilfe für ein entsprechendes Gesetz, das nun noch im Bundestag verabschiedet werden muss. Zuvor profitierten auch Rentner von einem Zuschuss.Die Einmalzahlung für Menschen in der Ausbildung ist Teil des Anfang September von der Ampel-Koalition vereinbarten dritten Entlastungspakets.
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Damit sollen die stark gestiegenen Energiepreise für Haushalte, die unter dem Mindesteinkommen liegen, abgefedert werden. Insgesamt 3,4 Millionen Studenten und Fachschüler können das Geld beantragen. RTL.de schlüsselt die wichtigsten Informationen hierzu auf.
Wer kann konkret auf eine Zahlung hoffen?
Grundsätzlich erhält jeder Fachschüler die angekündigten 200 Euro. Bei Studierenden ist die Situation zumeist etwas komplexer. Doch auch hier will das Bundeskabinett einen möglichst großen Kreis entlasten. Deshalb können sich auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, über eine Entlastung freuen.
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Insgesamt sind Ausgaben von etwa 680 Millionen Euro für rund 2,95 Millionen Studierende und 450 000 Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
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Wird die Energiepauschale besteuert?

Zusätzliche Besteuerungen müssen weder Fachschüler noch Studenten befürchten. Außerdem soll die Energiepauschale nicht an etwaige Sozialleistungen angerechnet werden. Somit ist garantiert, dass von den 200 Euro am Ende auch 200 Euro übrig bleiben.
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Was muss ich für die Auszahlung des Zuschusses tun und wann kommt das Geld aufs Konto?
Die wohl entscheidendste Frage: Was müssen Anspruchsberechtigte dafür tun? So viel vorweg, der Zuschuss kommt nicht automatisch und muss daher online beantragt werden. Da Bund und Länder die Planungen einer zentralen Antragsplattform vorantreiben, ist eine Zahlung vor Weihnachten ausgeschlossen. Allerdings erklärte die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), dass die Empfängerinnen und Empfänger nicht allzu lange warten müssen: „Die Auszahlungen sollen gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter.“
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Dann soll die Energiepreispauschale sogar online bis spätestens Ende September 2023 beantragt werden können. Es bleibt also noch etwas Zeit. Wer nun meint, nun noch schnell seinen Ausbildungsstatus ändern zu wollen, um die Prämie zu erhalten, schaut in die Röhre. Die 200 Euro können sich nur diejenigen sichern, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.
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Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
Hier lässt sich über einen genauen Zeitpunkt nur mutmaßen. Das Gesetz für die geplante Einmalzahlung ist aber bereits auf dem Weg. Kommt es zu keinen Komplikationen, sollte das Geld möglichst ab Januar ausgezahlt werden.
Warum ist so viel Zeit vergangen?
Ganz einfach. Die Beratungen zwischen Bund und Ländern über die Sonderzahlung hatten sich seit September hingezogen. Knackpunkt war bis dato, dass es keine zentrale Stelle gibt, die von allen Studierenden und Fachschülern die Kontoverbindung hat. Damit war die schnelle, einfach und vor allem unbürokratische Option der Ampel-Koalition erst mal vom Tisch. Nun soll, wie oben erwähnt, eine Online-Antragsplattform auf den Weg gebracht werden.
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Warum erhalten ausgerechnet Fachschüler und Studierende eine Energiepreispauschale?
Einfache Frage, einfache Antwort. Erst am Mittwoch hatte das Statistische Bundesamt gemeldet, dass fast 38 Prozent der Studentinnen und Studenten im vergangenen Jahr armutsgefährdet waren. Als armutsgefährdet oder -bedroht gelten nach EU-Definition Menschen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen.
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Außerdem macht auch die Inflation kein halt vor den Anspruchsberechtigten, sodass viele das Geld dringend benötigen. Daher ist es nun wichtig, dass der Bundestag die Einmalzahlung möglichst rasch beschließt. Erst dann können Empfänger ab dem kommenden Jahr tatsächlich entlastet werden. (dpa, rdr)
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