So sollen auch Rentnerinnen und Rentner entlasten werdenBundestag beschließt 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner

ARCHIV - 26.06.2012, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine ältere Frau zählt Geld. Die Chefs der Wirtschaftsforschungsinstitute DIW und IW fordern, dass die geplante Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch für Rentner gilt. (zu dpa: «Ökonomen fordern: Energiepauschale auch für Rentner») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro.
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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das eine solche Zahlung bis 15. Dezember vorsieht.

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Im Dezember wird das Geld ausgezahlt

Das Geld soll im Dezember ausgezahlt werden. Es muss versteuert werden, sodass Rentner mit niedrigen Altersbezügen stärker profitieren. Einbezogen sind auch Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente bekommen.

Mit dem Gesetz wird zum Jahreswechsel auch die Verdienstgrenze für Midijobs von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben. Dadurch werden Beschäftigte im Niedriglohnsektor bei den Beiträgen zu den Sozialversicherungen um insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Beschäftigte zahlen erst ab der Verdiensthöchstgrenze für Midijobs die vollen Sozialbeiträge. Die Opposition kritisierte die Änderung als zusätzliche Kostenbelastung für die Sozialversicherungen und lehnte diesen Teil des Gesetzes ab.

Eine 300-Euro-Energiepauschale war im September bereits an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt worden. Nach breiter Kritik, unter anderem von Sozialverbänden, hatte die Ampel-Koalition im Rahmen des dritten Entlastungspakets auch eine Zahlung an Rentnerinnen und Rentner angekündigt. Die Opposition stimmte zu, kritisierte aber, dass die Entlastung nicht zielgenau sei.

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Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat.

Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen. (dpa/eku)