Bundesrat gibt grünes LichtRentnerinnen und Rentner bekommen im Dezember 300 Euro-Energiepauschale

300 Euro Geldscheine vor einen Heizkoerper mit Thermostat (Themenfoto vom 08.10.2022). Rentnerinnen und Rentner bekommen eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Bundestag beschloss die Unterstuetzung am Donnerstag einstimmig. Das Geld soll im Dezember ausgezahlt werden. Es muss versteuert werden, sodass Rentner mit niedrigen Altersbezuegen staerker profitieren. Einbezogen sind auch Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder eine Hinterbliebenenrente bekommen. Eine 300-Euro-Energiepauschale war im September bereits an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt worden. Nach breiter Kritik, unter anderem von Sozialverbaenden, hatte die Ampel-Koalition im Rahmen des dritten Entlastungspakets auch eine Zahlung an Rentnerinnen und Rentner angekuendigt. Die Opposition stimmte zu, kritisierte aber, dass die Entlastung nicht zielgenau sei. (Siehe epd-Meldung vom 20.10.2022) *** Local Caption *** 00475701
Der Bundesrat hat nun auch grünes Licht gegeben: Rentnerinnen und Rentner bekommen im Dezember die 300 Euro Energiepauschale.
lyd, epd, Anke Bingel

Gute Nachrichten: Auch Rentnerinnen und Rentner bekommen jetzt zum Ausgleich hoher Energiekosten eine Energiepauschale! Der Bundesrat hat das schon vom Bundestag beschlossene Gesetz gebilligt.
Somit erhalten Rentnerinnen und Rentner Anfang Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher werden von der Finanzspritze profitieren. Vorherige Maßnahmenpakete der Ampelregierung zur Entlastung angesichts der hohen Inflation berücksichtigten Rentnerinnen und Rentner nicht direkt. Berufstätige hatten im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen.

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale?

Die Pauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.

Lese-Tipp: Muss ich die Energiepauschale als Rentnerin oder Rentner versteuern? Die wichtigsten Fragen zur Pauschale im Überblick

In dem Gesetz ist außerdem eine Neuregelung für sogenannte Midi-Jobs vorgesehen: Die Verdienst-Obergrenze für Arbeitnehmer dieser Gruppe soll von 1.600 Euro auf maximal 2.000 Euro monatlich angehoben werden. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen dadurch jährlich 1,3 Milliarden Euro sparen. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. (dpa/eku)

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