Nach Test-Chaos in NRW

Testpflicht in Grundschulen: Wo werden welche Coronatests verwendet?

12.04.2021, Bayern, München: Eine Lehrerin an der städtischen Berufsschule für Zahnmedizinische Fachangestellte bereitet einen Corona-Schnelltests für ihre Klasse vor. Für die Teilnahme am Unterricht in den bayerischen Schulen in den Klassenräumen ist ab dem 12.04.2021 ein Corona-Test verpflichtend. Foto: Sven Hoppe/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Welche Tests an Grundschulen verwendet werden, ist auch vom Bundesland abhängig.
shp wst, dpa, Sven Hoppe
von Anne Grandjean

Eltern und Schulen in NRW sind verärgert: Quasi über Nacht ändert sich das Corona-Testverfahren an Grundschulen. Schuld ist wohl, dass die PCR-Labore zu stark ausgelastet sind. Doch wie werden die jungen Schülerinnen und Schüler in NRW nun getestet? Und wie halten es die anderen Bundesländer? Die Länderübersicht.

Chaos um Testverfahren in NRW

In NRW wurde lange auf PCR-Testung in den Grundschulen gesetzt: Die Schüler gaben zwei Proben ab. Eine davon wurde mit den anderen Proben der Mitschüler gemeinsam untersucht. War die Sammlung von Proben positiv, wurden die zweiten Proben der Schüler einzeln ausgewertet, um herauszufinden, welche Kinder bereits Corona hatten. Der Vorteil war klar daran: Eine PCR-Analyse ist genauer als Schnell- und Selbsttests. Doch nun sind die PCR-Labore wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen überlastet.

Die neue Regelung in NRW lautet: Nach wie vor gibt es PCR-Pool-Tests für Grundschüler. Ist das Ergebnis aber positiv, müssen sich jetzt alle Schüler mit einem einfachen Schnelltest testen, um zu überprüfen, wer sich mit dem Coronavirus infiziert haben könnte.

Welche Teststrategie haben die anderen Bundesländer für Grundschulen?

In den 16 Bundesländern herrschen unterschiedliche Regelung zur Coronatests in den Grundschulen. Grundsätzlich gilt in den meisten davon: Kinder, die als vollständig geimpft oder genesen gelten, müssen sich nicht zwangsläufig testen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen – diese und die anderen Regeln zur Testung in Grundschulen finden Sie in unserer Auflistung.

  • Bayern: In Bayern gelten noch immer die Regeln, die bis vor Kurzem in NRW durchgesetzt wurden. Per Pool-Verfahren werden ganze Grundschulklassen getestet. Ist die Sammelprobe positiv, wird auf eine zweite, individuelle PCR-Testung zurückgegriffen.

  • Baden Württemberg: Hier wird nicht einheitlich auf eine Testart gesetzt: Dort, wo Antigen-Schnelltests verwendet werden, werden die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche getestet. Dort, wo die PCR-Pooltests zweimal pro Woche verwendet werden, sollen die Schulen „nach Möglichkeit weitere Antigenschnelltests anbieten“, heißt es auf einer Website des Landes. Die Schulleitung kann entscheiden, dass Tests grundsätzlich zuhause von den Eltern durchgeführt werden. Alternativ testen sich die Kinder selbst unter Aufsicht einer Lehrkraft.

  • Berlin: An Berliner Grundschulen testen sich Schülerinnen und Schüler unter der Aufsicht einer Lehrkraft dreimal pro Woche selbst. Gibt es positive Ergebnisse innerhalb einer Lerngruppe oder Klasse, testen sich die Kinder danach eine Woche lang täglich.

  • Bremen: Auch hier setzt man auf Antigenschnelltests. Diese werden doch bis einschließlich zum 04. Februar täglich in den Schulen durchgeführt. Danach testen sich die Kinder voraussichtlich wieder dreimal wöchentlich. Die Tests können auch zuhause durchgeführt werden.

  • Hamburg: In der Hansestadt testen sich die Kinder dreimal wöchentlich selbst mit Schnelltests. Die Testpflicht gilt hier jedoch auch für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. An ausgewählten Schulen kommen jedoch auch PCR-Lolli-Tests zum Einsatz.

  • Hessen: Auch in Hessen testen sich die Kinder dreimal wöchentlich mit Antigenschnelltests.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch hier setzt man auf drei Antigenschnelltests pro Woche.

  • Niedersachsen: Das gilt auch für Niedersachsen.

  • Rheinland-Pfalz: Hier setzt man auf zwei Antigenschnelltests pro Woche, mit denen sich die Kinder selbst testen.

  • Saarland: Auch hier testen sich Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht einer Lehrkraft zweimal pro Woche selbst mit Antigenschnelltests.

  • Sachsen: Auch in Sachsen wird das so geregelt.

  • Sachsen-Anhalt: Hier gibt es eine tägliche Testpflicht. Die Selbsttests sollen grundsätzlich an den Schulen durchgeführt werden.

  • Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein sollen sich die Kinder dreimal wöchentlich selbst testen.

  • Thüringen: Hier sollen sich die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich per Antigen-Schnelltests testen.

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