Die wichtigsten Infos zum neuen MonatSupermarkt-Preise, Online-Shopping und mehr: Das ändert sich im Mai 2022 für Sie

 Foto Manuel Geisser 18.11.2021 Deutschland : Einkaufswagen voller Lebensmittel in einem Deutschen Supermarkt *** Photo Manuel Geisser 18 11 2021 Germany Shopping trolley full of food in a German supermarket
Auf den Preisschildern in deutschen Supermärkten tut sich im Mai einiges.
www.imago-images.de, imago images/Geisser, MANUEL GEISSER via www.imago-images.de

Die großen Änderungen in Sachen Corona-Maßnahmen (Stichwort Maskenpflicht) sind schon einige Wochen her – nun ziehen auch die letzten beiden Bundesländer nach. Beim Blick auf die Schilder im Supermarkt gibt es ebenfalls Neuigkeiten, und zwar sowohl im Hinblick auf Preiserhöhungen als auch auf Rabatte. Eine Reihe von Gesetzesänderungen soll außerdem die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken, insbesondere beim Onlineshopping. Alles neu macht der Mai – was genau, erklären wir hier!

Keine Corona-Hotspots mehr

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Auch in Hamburg kann ab dem 1. Mai auf die Maske beim Einkaufen verzichtet werden.

Nach dem Ende der meisten staatlichen Corona-Auflagen in Deutschland fallen auch die letzten noch strengeren Vorgaben in den zwei Bundesländern weg, die bisher noch als Hotspots gelten: So entfallen in Hamburg zum 1. Mai die Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie die 2G-plus-Regel bei Tanzveranstaltungen. Die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und bei vulnerablen Gruppen bleibt hingegen bestehen.

In Mecklenburg-Vorpommern fielen die 2G-plus-Regel in Diskotheken und die Maskenpflicht in Theatern, Kinos und Museen am 28. April. Die Maskenpflicht im Einzelhandel wurde bereits aufgehoben. In Zukunft gilt auch hier der Basisschutz des Bundesinfektionsgesetzes – also die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Zudem müssen ungeimpfte Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterhin einen Negativtest vorlegen. Ungeimpfte Urlauber hingegen können bei der Anreise im Hotel darauf künftig verzichten.

Noch unklar ist, wie es bundesweit in Zukunft in Sachen Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz aussieht: Die aktuell noch gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft am 25. Mai aus.

Kürzere Corona-Isolation

Beautiful african-american woman wearing protective face mask and looking through window at home during Coronavirus/COVID-19 pandemic.
Nach einer Corona-Infektion darf man ab Mai wohl früher wieder vor die Tür
VioletaStoimenova

Bisher dauert die Isolation bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion in der Regel zehn Tage und kann mit einem negativen Test frühestens nach sieben Tagen vorzeitig beendet werden. Dieser Zeitraum wird sich nun wohl verkürzen, und zwar auf fünf Tage. Das Bundesgesundheitsministerium habe angekündigt, dass die entsprechende Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) Anfang Mai angepasst werden solle, erklärte das Gesundheitsministerium von Sachsen-Anhalt der Deutschen Presse-Agentur.

Die Länder wollen ihre Isolations- und Quarantäneregelungen entsprechend überarbeiten. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll wohl nur noch dringend empfohlen werden, wie es am Donnerstagabend nach den Beratungen der Ressortchefs hieß. Mehrere Länder gehen bei der Verkürzung der Isolationszeit bereits voran. Eine Freitestung auch für diejenigen, die keine Symptome mehr haben, sei Gesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge aber nach wie vor sinnvoll - „zumindest als dringende Empfehlung“.

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Preisangaben im Supermarkt

Ein elektronisches Preisschild in einem Supermarkt. Foto: Marius Becker/Symbolbild
Die Einheiten für den Grundpreis (links unten) werden bald vereinheitlicht
DPA

Auf den Preisschildern bei Aldi, REWE und Co. tut sich was: Ab dem 28. Mai gelten die neuesten Änderungen der Preisangabenverordnung, kurz PAngV. Damit soll der schnelle Preisvergleich von Produkten noch einfacher werden. Denn bis jetzt wurde neben dem Endpreis der Grundpreis links unten in verschiedenen Einheiten angegeben: mal pro einem Kilogramm oder Liter, mal pro 100 Milliliter, mal pro 100 Gramm. In Zukunft sind hier nur noch zwei Angaben erlaubt: Der Preis für einen Liter bzw. für ein Kilogramm. Somit soll für Kundinnen und Kunden auf einen Blick sichtbar sein, welches Produkt günstiger ist, ohne dass sie im Kopf noch Zahlen umrechnen müssen.

Auch in Sachen Lebensmittel retten gibt es Änderungen: Produkte, die nicht mehr lange haltbar sind, sollen ab dem 1. Mai einfacher rabattiert werden können. So muss nicht mehr ein neuer Endpreis auf dem Schild ausgewiesen werden, es reicht auch ein Aufkleber wie „30 % billiger“. Es müsse für die Verbraucherinnen aber deutlich gemacht werden, dass die Ware für den baldigen Konsum bestimmt und nicht zum Bevorraten geeignet sei, erläuterte das Bundesernährungsministerium.

Diese Methode ist Ihnen schon längst bekannt? Das liegt daran, dass viele Supermärkte sie bereits seit Langem anwenden – laut der Verbraucherzentrale handele es sich bei der Gesetzesänderung vielmehr um eine Legalisierung von gelebter Praxis.

Lese-Tipp: Wochenplan zum Ausdrucken – so sparen Sie beim Einkaufen

Bier wird teurer

Gestapelte Bierkästen
Auch vor Bier macht die Inflation nicht halt
iStockphoto

Wie bei so vielen anderen Lebensmitteln müssen wir uns auch bei Bier an höhere Preise gewöhnen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um unmittelbare Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, denn schon im vergangenen Herbst hatten diverse Brauereien steigende Preise für Pils und Co. angekündigt.

„Lieferengpässe und Kostensteigerungen sind wir leider gewohnt - bereits die Corona-Krise hat der Braubranche schwer zugesetzt. Aber was gerade passiert, sprengt alle Dimensionen: Wir sehen bei Rohstoffen, Verpackungen, Energie und Logistik nie gekannte Preiserhöhungen", so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele. Krombacher und Veltins haben ihre Preise bereits erhöht, bei Radeberger werden Flaschen und Dosen zum 1, Mai teurer.

Laut Marktforscher Marcus Strobl von NielsenIQ wurde das Ostergeschäft in Supermärkten und Getränkemärkten vielerorts noch mit Preisaktionen befeuert. Er schätzt, dass bei großen Pilsmarken der Bierkasten mit 20 Halbliterflaschen jetzt um etwa einen Euro teurer werden könnte. Dennoch dürfte die Preiserhöhung mit weniger als zehn Prozent beim Normalpreis moderat ausfallen.

Mehr Transparenz beim Online-Shopping

ARCHIV - 11.07.2018, Sachsen, Dresden: Das Logo von Ebay auf der Startseite der Internet-Verkaufsplattform. Ebay teilt am 28.07.2020 Zahlen zum 2. Quartal mit. Foto: Monika Skolimowska/ZB/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Shopping-Plattformen wie Ebay müssen bald mehr Infos liefern.
skm;ali;cse wst, dpa, Monika Skolimowska

Mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie der Europäischen Union sollen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Online-Shopping modernisiert und gestärkt werden. In Deutschland treten am 28. Mai zwei Gesetze in Kraft, die diverse Änderungen mit sich bringen, z. B.:

  • Werden Preise durch bestimmte Daten personalisiert (z. B. aufgrund des Surfverhaltens), muss darauf hingewiesen werden.

  • Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay müssen erklären, nach welchen Kriterien die angezeigte Reihenfolge von Suchergebnissen zustande kommt (Beispiele: Beliebtheit, Provisionszahlungen von Händlern, Anzahl der Verkäufe).

  • Online-Marktplätze müssen angeben, ob die aufgelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Verbrauchern stammen.

  • Zeigt ein Unternehmen Bewertungen an, muss es darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass diese tatsächlich echt sind.

  • Gibt es zwischen Anbietern und dem Online-Marktplatz „wirtschaftliche Verflechtungen“, muss dieser darüber informieren.

  • Vergleichsportale müssen darüber informieren, welche Anbieter bei einem Vergleich berücksichtigt wurden.

  • Ticketbörsen müssen über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis informieren.

  • Vom Händler muss zwingend eine Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse angegeben werden – dies war bisher nicht der Fall. Eine Faxnummer ist dafür nicht mehr verpflichtend.

Strengere Regeln bei Kaffeefahrten und Haustürgeschäften

Bildnummer: 54667480  Datum: 22.11.2010  Copyright: imago/Geisser
22.11.2010 Werbefahrt , Abschlussfahrt eine Kaffeefahrt der Firma Castell Schweiz ( Bester Kaffeefahrt Veranstalter der Schweiz) Gesellschaft Senioren Rentner Kaffeefahrt Busfahrt kbdig xmk 2010 quer CASTELL KAFFEEFAHRT WERBEFAHRT

Bildnummer 54667480 Date 22 11 2010 Copyright Imago Geisser 22 11 2010 Promotional trip Graduation trip a Coffee trip the Company Castell Switzerland Best Coffee trip Organizers the Switzerland Society Seniors Pensioners Coffee trip Bus ride Kbdig xmk 2010 horizontal Castell Coffee trip Promotional trip
Bei sogenannten Kaffeefahrten für Ältere gelten ab Mai strengere Regeln.
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Im Zuge des neuen Gesetzes werden auch die Regeln für sogenannte Kaffeefahrten verschärft, bei denen vor allem Seniorinnen und Senioren oft mit irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden zum Kauf von überteuerten Produkten verleitet werden. So ist ab dem 28. Mai der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten bei Kaffeefahrten verboten, ebenso der Vertrieb und die Vermittlung von Finanzdienstleistungen.

Die Veranstalter müssen zudem gegenüber der zuständigen Behörde und den Teilnehmenden Informationen wie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben. Außerdem haben sie darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht.

Auch an der Haustür sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt werden: Hier wird bei unerwünschten Geschäften ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro eingeführt.

Zensus: Volkszählung ab Mitte Mai

Arno Burgi
Etwa 10 Millionen Deutsche werden bei der Volkszählung befragt. Foto: Arno Burgi/ZB/dpa/Illustration
deutsche presse agentur

Elf Jahre nach dem letzten Zensus sollen ab dem 15. Mai wieder in ganz Deutschland Daten zur Bevölkerungszahl sowie zur Wohn- und Erwerbssituation erhoben werden. Dafür werden rund zehn Millionen Bürgerinnen und Bürger zufällig für eine Befragung zu Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit sowie Wohn- und Arbeitssituation ausgewählt, die ab 16. Mai teilweise in rund halbstündigen persönlichen Interviews erfolgt. Die übrigen Informationen sollen online übermittelt werden.

Die Daten werden anonymisiert ausgewertet, Rückschlüsse auf Einzelpersonen seien nicht möglich, erklärt das Statistische Bundesamt. Es bestehe Auskunftspflicht – andernfalls könnten Zwangsgelder erhoben werden, so Projektleiter Stefan Dittrich zur Deutschen Presse-Agentur.

Auch alle rund 23 Millionen Eigentümer oder Verwaltungen müssen schriftlich oder online Auskunft zu Wohnungen geben. Ziel sei es, eine verlässliche Planungsgrundlage für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Einige Informationen werden erstmals abgefragt, wie etwa die Nettokaltmiete, Dauer und Gründe von Leerstand von Wohnungen und die Art der Heizung. Die Ergebnisse sollen im November 2023 vorliegen.

Änderung bei Google-Anmeldung

Matt Rourke
Google will die Login-Sicherheit weiter erhöhen.
deutsche presse agentur

Ab dem 30. Mai unterstützt Google keine Drittanbieter-Apps oder -Geräte mehr, bei denen Nutzername plus Passwort ausreichen, um sich beim eigenen Google-Konto anzumelden. So soll dieses noch besser geschützt werden.

Google setzt wie andere Dienste auf die sicherere Zwei-Faktor-Identifizierung. Bei dieser reicht für eine Anmeldung nicht nur das Passwort aus, sondern es muss in einem zweiten Schritt zum Beispiel ein Code eingegeben werden, der auf ein anderes Gerät geschickt wird.

Steuererklärung 2020: Frist läuft ab

Oliver Berg
Für die Steuererklärung 2020 ist nicht mehr lange Zeit.
deutsche presse agentur

Sie sind zu einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet und machen diese mithilfe einer Steuerberaterin bzw. eines -beraters oder eines Lohnsteuerhilfevereins? Dann wird es langsam höchste Zeit: Sie muss bis zum 31. Mai 2022 beim Finanzamt abgegeben werden.

Für die Steuererklärung für das Jahr 2021 haben Verpflichtete übrigens dank des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes noch bis zum 30. September 2022 Zeit. Wenn Sie dabei eine Beratung in Anspruch nehmen, gilt die Frist bis zum 30. Juni 2023.

Baden-Württemberg: Solaranlagen-Pflicht bei Neubauten

 Solardach auf einem Wohnhaus bei sonnigem Wetter, Deutschland solar roof on a single-family house at sunny weather, Germany BLWS653142 *** Solar roof on a single family house at sunny weather, Germany BLWS653142 Copyright: xblickwinkel/McPHOTO/B.xLeitnerx
Für neue Wohngebäude in Baden-Württemberg sind solche Solarpanels in Zukunft Pflicht
www.imago-images.de, IMAGO/blickwinkel, IMAGO/McPHOTO/B. Leitner

Seit Jahresbeginn müssen in Baden-Württemberg auf neugebauten Nicht-Wohngebäuden wie Hallen- oder Firmendächern Photovoltaik-Anlagen zum Gewinn von Solarenergie installiert werden. Ab dem 1. Mai gilt diese Pflicht auch für alle neugebauten Wohngebäude. Zum 1. Januar 2023 wird sie dann auf grundlegende Dachsanierungen aufgeweitet.

Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker erklärte hierzu: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“

Postbank: Online-Banking-Verfahren wird eingestellt

Zwei-Faktor-Authentifizierung
Der TAN-Generator hat bei der Postbank bald ausgedient
deutsche presse agentur

Beim ChipTAN-Verfahren wird mithilfe der Girokarte und eines TAN-Generators eine TAN für Online-Banküberweisungen und ähnliche Vorgänge erzeugt. Bei der Postbank ist jedoch bald Schluss damit: Hier wird das Sicherheitsverfahren im Mai abgeschaltet. Kundinnen und Kunden sind aufgerufen, auf die Postbank BestSign Methode umzusteigen, wo die Freigabe über die zugehörige App oder ein Zusatzgerät per Knopfdruck erfolgt. (mit dpa)